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ALLGEMEIN Mittwoch 07.09.2011
Meldung eines Schadensfalls bei Privatinsolvenz
Sollten Sie Ihrer Versicherung einen (Hausrat-)Schaden melden müssen und vor kurzem Privatinsolvenz angemeldet haben, sollten Sie diese Information in jedem Fall auch an Ihren Versicherer weitergeben. Andernfalls kann der Versicherungsschutz verloren gehen.
In einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verhandelten Fall ging es genau um einen solchen Sachverhalt. Ein Versicherter meldete einen Brandschaden, die Versicherung zahlte daraufhin einen Vorschuss von € 25.000,- aus. Als sie jedoch später in Erfahrung brachte, dass sich der Versicherte in Privatinsolvenz befindet, forderte sie die gewährte Vorzahlung zurück und verweigerte jegliche Leistung.
Der Versuch des Mannes, die Leistung gerichtlich durchzusetzen, scheiterte jedoch. Die Richter waren der Ansicht, die Versicherung habe Recht. Zwar sei es korrekt, dass ein Versicherter nur dann eine Auskunft geben muss, wenn er gefragt würde, doch diese Regel gelte nicht für den vorliegenden Fall der Privatinsolvenz. Dieses Wissen sei wichtig für die Schadensbeurteilung und –aufklärung des Versicherers.
Da der klagende Versicherer hat Revision eingelegt hat, wird der Fall nun an den Bundesgerichtshof (BGH) weitergegeben werden um zu entscheiden, wie weit die (unaufgeforderte) Auskunftspflicht eines Versicherten reicht.
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