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ALLGEMEIN       Mittwoch 02.11.2011
Psychische Erkrankung - Restschuldversicherer muss zahlen

 

Über die Crux der Restschuldversicherungen hat James schon des Öfteren berichtet: Aufgrund vieler Ausschlüsse in den Vertragsbedingungen, müssen die Versicherer in den seltensten Fällen eine Leistung zahlen.
Auch psychische Leiden sind in der Regel nicht versichert. Eine Ausnahme liegt allerdings vor, wenn die Krankheit sich aufgrund einer anderen organischen Erkrankung entwickelt hat. Diese Entscheidung wurde vom Landgericht Köln gefällt.

Geklagt eine Versicherte, die an Krebs erkrankt war. Zwar erkannte der Restschuldversicherer die Krankheit zunächst als Schadensfall an. Als die Versicherte jedoch als Folge der Medikamentenbehandlung eine Depression bekam und daraufhin arbeitsunfähig wurde, verweigerte der Versicherer weitere Zahlungen mit der Begründung, dass psychische Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien.

Das Gericht wies diese Begründung zurück. Die Rechtsprecher orientierten sich in ihrem Urteil an der Tatsache, dass bei anderen Versicherungsarten psychische Erkrankungen, die durch körperliche Beschwerden ausgelöst wurden, ebenfalls versichert sind. Folglich sei dies auch für Restschuldversicherungen festzusetzen und der beklagte Versicherer muss weiterhin die vertraglich festgelegten Leistungen erbringen.






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