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ALLGEMEIN Mittwoch 10.02.2010
18.145 Beschwerden beim Ombudsmann in 2009
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle, an die sich alle Kunden kostenfrei (da die zusammengeschlossenen Versicherungsunternehmen die Kosten tragen) wenden können, wenn sie Probleme mit ihrem Versicherungsunternehmen haben. Für den Fall, dass der Ombudsmann dem Kunden nicht helfen kann, bekommt der Kunde die "Absage" in verständlicher Sprache erläutert.
Die Bearbeitung einer Beschwere dauert im Schnitt drei Monate, während des Verfahrens verjähren die Ansprüche der Beschwerdesteller nicht. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist für den Versicherungsnehmer nicht rechtlich bindend, wenn gegen den Versicherungsnehmer entschieden wird, kann er trotz allem noch vor Gericht ziehen. Wenn zu Gunsten des Versicherungsnehmers entschieden wird, dann muss sich der Versicherer bis zu einem Betrag von € 5.000,00 daran halten. Etwa 1/3 der Beschwerden werden zu Gunsten des Versicherungsnehmers entschieden.
Der Versicherungsombudsmann ist für alle privaten Versicherungen, bis auf die Krankenversicherung, zuständig.
In einer Pressemitteilung Mitte Januar teilt der Ombudsmann Prof. Dr. Günther Hirsch mit, dass er im Jahr 2009 insgesamt 18.145 Beschwerden erhielt. Im Vergleich zu 2008 ist dies ein Rückgang von 3,7%.
Der Anteil der juristisch schwierigen und arbeitsaufwändigen Beschwerden ist in allen Versicherungssparten gewachsen. Die Gesamtauswertung ist erst in einigen Monaten fertiggestellt, man kann allerdings jetzt schon sagen, dass der Rückgang der Beschwerden im Jahre 2009 auf weniger Eingaben bezüglich der Lebensversicherung zurückzuführen ist. Rentenversicherungsverträge, die zur Lebensversicherung gezählt werden, sind von diesem Rückgang nicht betroffen.
Die Beschwerden gegenüber Versicherungsvermittler sind relativ konstant zum Jahr 2008 geblieben (2009 - 479 Beschwerden/ 2008 - 461 Beschwerden).
In der Rechtsschutzversicherung stiegen die Beschwerden um 10%, was daran liegt, dass sich in 2009 mehr Unternehmen der Schlichtungsstelle angeschlossen haben und nun die große Mehrheit der Rechtsschutzversicherer der Schlichtungsstelle angehören.
(Quelle: http://www.versicherungsombudsmann.de)
