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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN Mittwoch 25.01.2012
Unfallversicherung nach Schaden nicht lange warten lassen
Wer einen Unfall hatte und den Schaden der Unfallversicherung übergeben will, sollte damit nicht länger als 15 Monate warten. Anderenfalls kann er nicht mehr damit rechnen, die angefallenen Kosten erstattet zu bekommen, da eine Verletzung der Obliegenheitspflicht vorliegt.
Zu dieser Entscheidung war das Landgericht Bad Kreuznach in einem dort verhandelten Fall gekommen. Eine Versicherte, die nach einem Unfall kaum Beschwerden hatte, ging erst Monate nach dem Vorfall zur weiteren Untersuchung zu einem Facharzt. Dort konnte nicht geklärt werden, ob die gesundheitlichen Probleme der Dame tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen waren. Auch ein Gutachten eines Sachverständigen konnte diese Fragestellung nicht mehr klären.
Das Gericht entschied daher, dass die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme nicht zahlen müsse, da die Versicherte ihren Obliegenheitspflichten, also der Meldung des Schadens im vereinbarten Zeitrahmen, nicht nachgekommen ist.
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