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ALLGEMEIN       Dienstag 02.03.2010
Monatliche und Quartalszahlungen mit Zuschlägen belegt - Geld zurück vom Versicherer

 

Wie die Meisten aus Erfahrung wissen, sind monatliche und quartalsweise Zahlungen der Versicherungsbeiträge in den meisten Fällen mit einem Zuschlag belegt. Bei einer halbjährlichen oder jährlichen Zahlweise kann man als Versicherter also Geld sparen.

Die Verbraucherzentrale Berlin wies darauf hin, dass man unter Umständen Geld von der Versicherung zurückverlangen kann.

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 (2 O 764/04), das durch ein sog. "Anerkenntnisurteil" des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2009 (I ZR 22/07), besagt, dass die Versicherungen den effektiven Jahreszins bei Zuschlägen angeben müssen, was häufig nicht der Fall ist. Oft ist der effektive Jahreszins höher als der gesetzliche Zinssatz von 4%. Die Versicherten können daher darauf bestehen, dass ihr Zins an den gesetzlichen Zinssatz angepasst wird.

Insofern können Versicherte gegebenenfalls auf eine Rückzahlung hoffen. Bis auf die private und gesetzliche Krankenversicherung betrifft dies alle Versicherungen, die man monatlich bzw. quartalsweise zahlen kann.

Einen Musterbrief an die Versicherung sowie weitere Informationen können Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de bekommen. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist allerdings darauf hin, dass Sie voraussichtlich eine hinhaltende und/oder abschlägige Antwort vom Versicherer zu erwarten haben. Mit dem kostenpflichtigen Info-Päckchen hilft Ihnen die Verbraucherzentrale Ihren Anspruch zu ermitteln und diesen auch bei Ihrem Versicherer durchzusetzen.  

 

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