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ALLGEMEIN Montag 31.05.2010
Wann genau muss die Miete auf dem Konto des Vermieters sein?
Bei Mietverträgen, die bis zum 01.09.2001 abgeschlossen wurden, muss die Miete erst zum Monatsende gezahlt werden. Wenn der Vermieter, das Geld am Anfang des Monats haben wollte, musste dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden.
Bei den Mietverträgen, die nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, gilt folgendes: Die Miete muss am Anfang des Monats bezahlt werden, spätestens am dritten Werktag (Achtung, Samstage gelten auch als Werktage). Wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, muss aber bis zum dritten Werktag des Monats nicht das Geld auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, sondern die Mietzahlung muss lediglich veranlasst worden sein (dazu zählt Überweisung bei der Bank abgeben, Zahlung beim Online Banking anweisen). Wenn die Bank des Mieters, oder die Bank des Vermieters aus irgendwelchen Gründen die Zahlung zu langsam bearbeitet, geht dies nicht zu Lasten des Mieters.
Wenn aber der dritte Werktag explizit im Mietvertrag erwähnt wird, dies wird auch "Rechtzeitigkeitsklausel" genannt, muss die Miete auch bis zum dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters sein, sonst drohen Verzugszinsen oder sogar eine Abmahnung. Geschieht dies wiederholt, ist der Vermieter sogar berechtigt dem Mieter zu kündigen.
Und bitte denken Sie daran, bei der Miete geraten Sie automatisch in Verzug, eine Mahnung oder Erinnerung des Vermieters ist nicht notwendig.
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