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KFZ-VERSICHERUNG Freitag 19.12.2010
Achtung Autofahrer: Unverzügliche Meldung bei Schäden an Ihrem Auto
Gerade jetzt zur Winterzeit, wo die Straßen glatt sind, es schneit und die Gefahr von Glatteis besteht, passieren häufig Unfälle. Bitte beachten Sie, dass Sie vertraglich dazu verpflichtet sind, einen Schaden an Ihrem Auto unverzüglich Ihrem Versicherer zu melden, da sonst Komplikationen nicht ausgeschlossen sind. Angemessen ist eine Meldung bei Ihrem Versicherer spätestens innerhalb einer Woche. Bei Bagatell- oder Kleinschäden ist es nicht ganz so tragisch, wenn man etwas länger als eine Woche benötigt, um den Versicherer zu informieren.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihren Versicherer zu kontaktieren:
1. Die Hotline Ihres Versicherers anrufen und den Schaden melden
2. Schriftliche Einreichung der Schadenmeldung
3. Einen Versicherungsvertreter Ihres Versicherers vor Ort informieren
Aber bitte denken Sie daran, dass es oftmals günstiger ist, nicht so teure Schäden selber zu bezahlen, da man sonst in eine teurere Schadenfreiheitsklasse abrutscht. Bei einer Schadenmeldung kommt es nicht darauf an, mit welcher Summe der Versicherer leisten muss, sondern, dass er überhaupt zahlen muss. Sie können sich sechs Monate nach Meldung des Schadens überlegen, ob Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen oder die Versicherung zahlen lassen. Wenn Sie diese Frist verpassen, müssen Sie auf die Kulanz des Versicherers hoffen.
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