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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Dienstag 15.02.2011
Krankenschutz für Ausländer, die ein Visum benötigen

 

Will man als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland oder Europa leben und arbeiten, ist es unerlässlich, eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen zu können. Doch an dieses Dokument sind einige Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise muss eine gültige Krankenversicherung vorhanden sein. Doch oftmals kommt es vor, dass die Versicherung des Betroffenen keine Konditionen für das Ausland anbietet oder gar keine Police vorhanden ist.

In Fällen wie diesen schafft ein Produkt des Unternehmens RS Reise-Schutz Versicherungs AG aus Weinsberg Abhilfe: Mit der Aufenthaltsversicherung sind Ausländer, die nicht aus einem Schengen Staates stammen und sich länger als drei Monate in einem solchen EU-Staat aufhalten, bis zu einem Schaden von 30.000 Euro versichert.

Kosten für ärztliche Notfallhilfe, zum Beispiel akute, unaufschiebbar Heilbehandlungen oder Krankenrücktransporte werden vom Unternehmen erstattet.

Die Aufenthaltsversicherung ist je nach Alter und Dauer der Police für eine monatliche Prämie zwischen 25 Euro und 99 Euro zu haben.

Mehr Informationen zu den Produkten der RS Reise-Schutz Versicherungs AG finden Sie hier.

 

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