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KFZ-VERSICHERUNG Mittwoch 11.11.2009
Unfall mit Sommerbereifung: zahlt mein Versicherer?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass eine Winterbereifung des Autos in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Trotz allem sollte man aber zu seiner eigenen und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer bei niedrigen Temperaturen, Schnee und Matsch auf Winterreifen umstellen.
Der GDV bekräftigt, dass es am Versicherungsschutz bei der Kfz-Haftpflichtversicherung keine Minderungen gebe, selbst wenn der Unfallverursacher Sommerbereifung hatte. Das Unfallopfer bekommt seinen Schaden beglichen.
Auch der Schaden am eigenen Fahrzeug wird durch die Vollkasko-Versicherung beglichen, selbst wenn das Auto noch mit Sommerreifen unterwegs war, allerdings gibt es eine Ausnahme; wenn der Unfall mit Winterreifen zu vermeiden gewesen wäre und tatsächlich durch die Sommerbereifung verursacht wurde. In diesem Fall hält sich der Versicherer das Recht vor die zu erwartenden Leistungen zu kürzen. Die Höhe der Kürzung hängt vom Einzelfall ab.
Für die Wintersportler, die in unserem Nachbarland Österreich die Pisten unsicher machen möchten, sind Winterreifen Pflicht. Dort gilt vom 01.11 bis zum 15.04 Winterreifenpflicht. Wird man dort mit Sommerbereifung erwischt, erwartet einen ein hohes Bußgeld. Im Extremfall wird das Fahrzeug sogar ganz aus dem Verkehr gezogen. Bitte achten Sie auch auf eine ausreichende Profiltiefe, in Österreich sind mindestens 4 Millimeter Pflicht.
