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KFZ-VERSICHERUNG Freitag 06.03.2009
Kennen Sie schon die Ruheversicherung?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum außer Betrieb setzen ( d.h. bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden), bietet die Versicherungswirtschaft einmal ausnahmsweise eine intelligente Lösung an; es besteht eine kostenlose Versicherung - Stichwort "Ruheversicherung" - im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie eine Teilkasko-Versicherung hatten, ist die Ruheversicherung ebenfalls kostenlos. Bitte beachten Sie, dass das Überwintern eines Fahrzeuges in einer Garage auch mit dem Risiko verbunden ist, dass das Auto geklaut werden kann oder abbrennt. Folglich empfehlen wir, dass eine Teilkasko-Versicherung auch vor der Ruheversicherung besteht.
Für die Ruheversicherung gibt es drei Voraussetzungen:
- Das Kfz muss mindestens zwei Wochen außer Betrieb gesetzt sein.
- Das Kfz muss in einer Garage oder auf einem umfriedeten Gelände stehen.
- Und nun eine idiotische, weil selbstverständliche Regel: Es darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen
Die Ruheversicherung gilt bis zu 18 Monaten. Wenn Sie das Fahrzeug dann anmelden, besteht derselbe Versicherungsschutz wie vor der Außerbetriebsetzung. Der Versicherungsschutz gilt dann auch bereits für die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle.
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