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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN Freitag 13.05.2011
Versicherung lehnt Mitglieder der City BKK ab
In der vergangenen Woche war es offiziell: Die gesetzliche Krankenkasse City BKK ist insolvent und wird im Juli 2011 schließen. Einen tatsächlichen Schaden oder Nachteil sollten die Versicherten von dieser Schließung allerdings nicht haben – eigentlich. Denn wie gesetzlich verankert ist, müssen Mitglieder insolventer Versicherer von anderen Unternehmen aufgenommen werden.
Wie nun allerdings bekannt wurde, häufen sich Beschwerden beim insolventen Unternehmen, nach denen City BKK-Mitglieder von anderen Versicherern abgelehnt bzw. mit nicht nachvollziehbaren Argumenten abgewimmelt würden. So teilte man einigen beispielsweise mit, die Krankenkasse könne keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen, andere Versicherte sollten mit falschen Aussagen über Leistungsunterschiede abgeschreckt werden.
Diese Vorgehensweise ist nicht nur unmoralisch, sondern entspricht auch absolut nicht der Wahrheit. Kein gesetzlich Versicherter, der aufgrund der Schließung seiner Krankenkasse den Versicherungsschutz verliert, darf von einer anderen Kasse abgelehnt werden. Das gilt für selbstverständlich auch Chronischkranke ebenso wie für Mitglieder, die sich in einer laufenden Behandlung befinden.
Versicherte müssen sich bis spätestens 14. Juli bei einer neuen Versicherung angemeldet haben. Nach diesem Stichtag übernimmt ihr Arbeitgeber die Ummeldung für die bei einer Kasse seiner Wahl.
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