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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN Dienstag 01.02.2011
Versicherung muss Invalidenrente zahlen
Eine Versicherte fiel beim Rad fahren so unglücklich auf ihren Ellenbogen, dass nicht nur dieser, sondern der ganze Unterarm in Mitleidenschaft gezogen wurde und ihr Handgelenk operativ versteift werden musste.
Sie wandte sich zur Begleichung der entstandenen Kosten an ihre private Unfallversicherung. Diese zahlte nach zwei Gutachterurteilen, die eine dauerhafte Beeinträchtigung der Hand anerkannten, eine Summe von knapp 80.000 Euro aus. Die Versicherte wunderte sich über diese Summe, denn es schien, als hätte die Versicherung gemäß der Gliedertaxe den Wert für einen in der Benutzung eingeschränkten Arm, und nicht - wie es richtig gewesen wäre – für die „Hand im Handgelenk“ berechnet. Die Radlerin wandte sich an einen Anwalt; dieser stellte fest, dass die Versicherung ein bereits 2003 verfasstes Urteil zu diesem Thema schlichtweg ignoriert hatte. Der BHG hatte hier entschieden, dass bei Versteifungen des Handgelenks der komplette Zahlungssatz für die Gliedertaxe „Hand“ (Invaliditätsgrad 55%) ausgezahlt werden muss, unabhängig davon, ob der Betroffene die Finger noch bewegen kann oder nicht.
Die Richter des Landesgerichts Paderborn, die mit dem Fall der Klägerin betraut waren, entschieden zu ihren Gunsten: Sie hat somit neben der Einmalzahlung einen Anspruch auf eine lebenslange Unfallrente.
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