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INDUSTRIEVERSICHERUNGEN Samstag 13.12.2008
Doppeltes Risiko: Der Sinn einer Vertrauenschadenversicherung
Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände laufen ein doppeltes Risiko. Zum einen wird das Vertrauensschadenrisiko vollkommen unterschätzt, folglich werden auch kaum Versicherungsverträge abgeschlossen. Gleichwohl ist das Risikopotential gigantisch groß.
Der angestellte Geschäftsführer oder Vorstand riskiert privat finanziell Kopf und Kragen. Er haftet mit seinem Privatvermögen für berufliche Fehler. Verzichtet er auf den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung so wird ihn der Eigentümer oder der Aufsichtsrat postwendend verklagen, wenn ein nicht versichertes Schadenereignis eintritt.
Es ist beim besten Willen nicht einzusehen, warum sich Geschäftsführer und Vorstände ein zusätzliches privates Risiko ohne Not aufhalsen, zumal die Vertrauensschadenversicherungen sehr preiswert sind.
Falls ein Arbeitgeber sich gegen eine Vertrauensschadenversicherung entscheidet, so muss der Geschäftsführer oder Vorstand sich eine Freistellung unterzeichnen lassen. Darin muss auch unmissverständlich stehen, dass er dringend eine Vertrauensschadenversicherung empfohlen hat.
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