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INDUSTRIEVERSICHERUNGEN Dienstag 26.02.2008
Erste spektakuläre Diskriminierungsklage in Deutschland
Die erste spektakuläre Diskriminierungsklage in Deutschland lässt aufhorchen. Die Klägerin, Frau E., fordert rund eine halbe Million Euro von Ihrem Arbeitgeber, der R+V-Versicherung, wegen angeblicher Diskriminierung. Aufgrund ihrer Schwangerschaft und ihrer türkischen Herkunft soll die R+V-Versicherung Frau E. in einen weniger lukrativen Bereich im Unternehmen abgeschoben haben. Das behaupten zumindest ihre beiden Anwälte, die zugleich im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht sitzen und fordern in einer umfassenden Klageschrift € 500.000,-. Noch nie ist in einem Diskriminierungsprozess in Deutschland eine Summe dieser Größenordnung gefordert worden.
Weibliche Fachkräfte klagen an sich kaum in Deutschland wegen Diskriminierung. Allerdings deuten viele Studien darauf hin, dass Frauen bei vergleichbarer Arbeit oft geringer entlohnt werden. Frauen müssen bei Klagen nur glaubhaft machen, dass sie schlechter bezahlt werden als Männer. Sie müssen aber nicht beweisen, dass der Grund dafür ihr Geschlecht ist. Der Arbeitgeber muss die Ungleichheit rechtfertigen.
Der Schmerzensgeldanspruch, auf den Frau E. ihre Klage stützt, ist im AGG neu. Ihre Klage ist daher ein Präzedenzfall. Entsprechend schwer lassen sich die Erfolgsaussichten beurteilen. Die Sorge vor astronomischen Entschädigungssummen ist aber unbegründet, denn die deutsche Rechtskultur kennt keinen Strafschadensersatz und das AGG macht den Gerichten keine Vorgaben für die Entschädigungssummen. Die Summe wird bescheiden sein, wenn sich die Richter an der ADAC Schmerzensgeldtabelle orientieren. Für den Ersatz von materiellen Schäden wird durchschnittlich bis zu drei Monatsgehältern zugesprochen.
Die Zahl der Gleichbehandlungsklagen wird wegen der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes eher gering ausfallen. Wer keine neue Position in Aussicht hat, wird in der Regel versuchen, Konflikte friedlich zu lösen.
Bei den Klagen bezüglich des Gehaltes muss nachgewiesen werden, dass die Gehälter ungleich sind. Doch kaum jemand hat Einblick in die Gehaltszettel der Kollegen. So richten sich meistens Klagen gegen das System, sprich staatliche Besoldungsrecht, Tarifverträge und die Einordnung von Mann und Frau. Ein Gehalt ist gerecht, wenn es in ein gerechtes Schema passt. Fehlen Schablonen wie bei Führungskräften in der Privatwirtschaft, ist die Vergütung einer richterlichen Kontrolle entzogen. Auch können vergleichbare Leistungen in der Regel auch von hochqualifizierten Klägerinnen kaum zu beweisen sein.
Eine Lehrerin hatte im Dezember 2007 wegen Gehaltsdiskriminierung vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen. Sie hatte geklagt, weil das Land Berlin seine Lehrer für Überstunden schlechter bezahlt als für reguläre Arbeitszeit. Die Regel gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte. Aber wenn beide Gruppen 26 Wochenstunden arbeiten, die Teilzeit-Frauen aber 3 Stunden über dem Soll liegen, dann verdienen die Vollzeit-Männer für die gleiche Arbeit rein rechnerisch mehr.
(Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02.02.2008)
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