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ALLGEMEIN       Dienstag 03.11.2009
Herbstzeit = Gefahrenzeit

 

Wer schon einmal auf nassem Laub ausgerutscht ist, weiß, dass dies genau wie das Ausrutschen auf Eis sehr schmerzhaft sein kann. Dass im Winter die Gehwege von Schnee und Eis befreit werden müssen, ist jedem bewusst. Doch wie sieht es mit dem Laub im Herbst aus?

Auch diesbezüglich besteht die Pflicht die Gehwege laubfrei zu halten, da herabgefallenes Laub dafür sorgt, dass eine rutschige Schicht entsteht. Und dies kann genauso gefährlich sein wie eine Schnee- und/oder Eisschicht.

Grundsätzlich ist dies in der Verantwortung der Gemeinden, meist übertragen diese aber die Pflicht auf die Grundstückseigentümer. Die Grundstückseigentümer, sofern es sich um ein Mietshaus handelt, übertragen diese Pflicht meistens auf die Mieter.

Kommt es nun zu einem Unfall, haftet immer der Eigentümer des Hauses, selbst dann, wenn er die Pflicht auf seine Mieter übertragen hat. Passiert ein Unfall vor einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen, kann sich der Geschädigte einen Verantwortlichen aussuchen, da alle Eigentümer gleichermaßen haften. Derjenige, der dann verantwortlich gemacht wird, muss selber schauen, wie er sein Geld von den anderen Eigentümern bekommt.

Da so ein Unfall ziemlich teuer werden kann, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hauseigentümer-Haftpflichtversicherung. Wer sein Haus/seine Wohnung selber nutzt, ist durch seine Privathaftpflicht-Versicherung geschützt.

 

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