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HAUSVERSICHERUNGEN    Mittwoch 13.10.2010
Haftungsfrage bei  Gebäudeschäden

 

Finden in der Nachbarschaft Bauarbeiten statt, kann es leider immer passieren, dass Schäden am eigenen Haus auftreten. Bitte dokumentieren Sie diese so schnell wie möglich mit Fotos oder Videos um lückenlose Beweise zur Hand zu haben.

Um die entstandenen Schäden geltend zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1.      Man kann sich an die Haftpflichtversicherung desjenigen wenden, der den Schaden verursacht hat. Das Problem hierbei ist allerdings, dass die Haftpflicht in der Regel nur den Zeitwert des Wohnobjekts ersetzen.

2.      Einfacher ist es, sich an die eigene Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu wenden. Diese prüft, ob die Police den Schaden abdeckt. Dies trifft zum Beispiel meistens bei Beschädigung von Wasser- oder Gasleitungen durch Bauarbeiten zu. Sie zahlt dann auch den Neuwert und unterscheidet sich so von der Haftpflicht. Die eigene Versicherung wendet sich nachher an die Gegenseite und lässt sich die entstandenen Kosten zurückerstatten.
Deckt die eigene Police den Schaden nicht oder nur zum Teil ab, sollte man auf jeden Fall die Gegenseite kontaktieren, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

3.      Es besteht zudem die Möglichkeit, sich zeitgleich sowohl an die eigene als auch die Fremdversicherung zu wenden. In dem Fall sollte man sich aber auf ein kompliziertes Abstimmungsverfahren einstellen.

In die Verantwortung für die entstandenen Schäden wird in der Regel das ausführende (Bau)Unternehmen genommen. Wird ein Nachweis erbracht, dass beauftragte Firmen nicht sorgfältig ausgewählt wurden oder Planungsfehler vorliegen, kann auch ein Bauingenieur oder Architekt belangt werden und muss in unbegrenzter Höhe haften.

  

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