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ALLGEMEIN       Montag 12.10.2009
Tritt die Haftpflichtversicherung für Schäden ein, die während eines Umzuges passiert sind?

 

Nein, da die Hilfe beim Umzug eine Freundschaftsleistung bzw. eine Gefälligkeit darstellt und dies wird nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn die Helfer allerdings eine kleine Entlohnung für ihre Hilfe bekommen, ist die Hilfe dann rein rechtlich nicht mehr nur eine Freundschaftsleistung, sondern aus Eigeninteresse entstanden.

Wird ein Umzugsunternehmen mit einem entsprechenden Vertrag beauftragt, ist eine Mindestversicherung von € 620,00 pro Kubikmeter Umzugsgut gesetzlich vorgeschrieben. Sollte der Hausrat teurer sein, kann man eine Zusatzversicherung abschließen, zum Beispiel eine Versicherung, die den Neuwert und nicht den Zeitwert des Hausrates ersetzt. Bitte denken Sie  jedoch auf jeden Fall daran, die Preise zu vergleichen.

Sollte es tatsächlich zu einem Schaden beim Umzug kommen, lassen Sie sich diesen am besten sofort von einem Mitarbeiter des Umzugsunternehmens bestätigen.

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