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INDUSTRIEVERSICHERUNGEN Mittwoch 09.02.2011
Wie ist das Industrie-Führungsgeschäft zu organisieren?
Hierbei geht es um die Informationspolitik und die Organisation, insbesondere der Risikoaufnahme und –bewertungen.
1. Hintergrund ist ein Urteil gegen den Versicherer Chartis, der mit 25% an einem Feuerrisiko beteiligt war und nach einem aufgetretenen Schaden nicht zahlen wollte. Das Unternehmen begründete seine Entscheidung damit, dass vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt worden seien, denn beispielsweise sei Styropor verbaut worden. Chartis habe im Angebot an den Makler jedoch darauf hingewiesen, dass die Offerte nur dann gelte, sofern kein Styropor verbaut wurde.
Das Gericht hat alle Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen führendem und beteiligtem Versicherer über den Haufen geworfen und Chartis verurteilt, zu zahlen – es handelt sich immerhin um 25 Mio. Euro.
2. Wir haben uns ohnehin immer gewundert, warum hier überhaupt eine Klage notwendig war. Der Fehler, der hier gemacht wurde, ist wahrscheinlich auf eine falsche Führungsklausel zurückzuführen.
Der führende Versicherer – und das sind altbackene Weisheiten – hat die Aufgabe, das Risiko aufzunehmen, zu bewerten, Besichtigungsberichte zu erstellen etc. und das Ganze an die anderen Beteiligten zu kommunizieren.
Entscheidungen des führenden Versicherers sind bindend für alle Mitwirkenden! Dieser Grundsatz wird entsprechend in der Führungsklausel formuliert; für seine Mehrarbeit erhält der führende Versicherer eine Führungsprovision von den Beteiligten.
Da die vielen unbedarften, halbgebildeten Fachleute heute immer schlauer werden, aber von Versicherungstechnik nichts mehr zu verstehen scheinen, wird auf diese alten Grundsätze nicht mehr geachtet, so dass es zu Ergebnissen wie diesem kommt .
Anders ausgedrückt: Mit einer sauberen Führungsklausel hätte Chartis sich nicht herausreden können, man habe irgendein Angebot an den Makler gegeben und irgendwelche Vorbedingungen definiert.
3. Offenbar ist es in diesem Fall auch unnötigerweise so gewesen, dass das gesamte Konsortium nach Lloyd’s-Methode gearbeitet hat, das heißt, im Schadenfall muss jeder Versicherer für seinen Anteil explizit den Schaden akzeptieren. Dies ist in höchstem Maße ineffizient und sehr gefährlich.
Fazit: Eine sauber formulierte Führungsklausel – so wie es sich gehört – und die Probleme sind vom Tisch. Gemäß oben erwähntem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm müssten in Zukunft der führende Versicherer und die beteiligten Versicherer jeweils eigene Fragebögen an den Kunden bzw. seinen Makler schicken, damit die im Urteil formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. Wir halten das für Unfug. Um die Kriterien des Urteils auszuhebeln, genügt es vollständig, wenn in der Führungsklausel auch formuliert ist, dass die Risikoinformationen, die der führende Versicherer liefert (unabhängig davon, ob er sie zusammengestellt hat oder der Versicherungsmakler des Kunden), für alle beteiligten Versicherer bindend sind. Ein Hinweis, dass die Kriterien des Urteils nicht gelten, ist sicherlich juristisch unabdingbar.
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