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ALLGEMEIN       Dienstag 23.08.2011
Unbefriedigende Finanzberatung

 

Bei der Beratung zu Geldanlage und Altersvorsorgeprodukten kommt es in einem Großteil der Fälle zu falschen Kaufempfehlungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Verbraucherberatung Baden-Württemberg, die 200 Fälle von Verkaufsgesprächen bei Banken, Finanzvertrieben und Versicherungsvermittlern untersucht hat. In über 80% der Geschäfte entsprach das empfohlene Produkt nur zum Teil oder sogar gar nicht dem Profil des Kunden. Zu einem großen Teil erhielten die Verbraucher riskante oder unflexible Vorschläge und teure Verträge. Der tatsächliche Bedarf des Kunden schien nebensächlich; ob die Beratung der Vermittler von anderen Motiven wie hohen Provisionen für die entsprechenden Produkte oder einfach Unwissenheit geleitet waren, konnte nicht geklärt werden.

Eine Möglichkeit, diesem Missbrauch vorzubeugen, schien die Einführung von Beratungsdokumentationen zu sein. Seit 2010 gibt es beispielsweise bei Beratungen in Banken strengere Vorschriften, nach denen bei Beratungen zu Wertpapieranlagen ein Protokoll geführt werden muss. Diese Maßnahme sollte dem Verbraucherschutz dienen, doch stellten die Tester überraschenderweise fest, dass die Einführung der Protokollpflicht (noch) nicht zu einer Verbesserung der Kundenberatung geführt hat. Sie fanden heraus, dass viele Kreditinstitute ihren Kunden die Zusammenfassungen entweder überhaupt nicht aushändigten oder sie so unvollständig waren, dass sie nicht den ganzen Gesprächsverlauf wiedergaben.

Die Studie zeigt, dass die geltende Gesetzgebung nicht dort ankommt, wo sie sollte – nämlich beim Kunden. Als Maßnahme empfiehlt die Verbraucherschützer, Beratung zu und Verkauf von Finanzprodukten zu trennen. Auf diese Weise beugt man dem „Aufschwatzen“ falscher Angebote vor.






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