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ALLGEMEIN Mittwoch 03.08.2011
Rückzahlung von zu hohen Ratenzuschlägen
Um die Prämien für seine Versicherungen zu zahlen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Der Kunde kann monatlich, viertel- und halbjährlich oder auch den ganzen Beitrag einmal im Jahr zahlen. Wenn Sie in Raten zahlen, erhebt die Versicherung dabei einen Zuschlag.
Laut Urteil des Landgerichts Hamburg sind diese Ratenzuschläge allerdings unzulässig. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte, können Versicherte, die ihre Policen bei Ergo oder Iduna haben, zu viel gezahlte Zuschläge von den Unternehmen zurückverlangen.
Wie die Verbraucherschützer weiter angaben, ist das Problem dabei nicht der Zuschlag an sich, sondern der zu oft fehlende Hinweis auf die entstehenden Kosten, das heißt, den effektiven Jahreszins. Die Hamburger Richter sahen darin ebenfalls ein Problem: Sie gaben an, dass der fehlende Hinweis gegen die Preisangabenverordnung verstoße.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat aus diesem Grund einen Musterbrief erstellt, mit dem Kunden ihren Versicherer auffordern können, eine Neuberechnung der Ratenzuschläge auf Grundlage des gesetzlichen Zins zu erstellen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Beiträge zu erstatten.
Um die Prämien für seine Versicherungen zu zahlen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Der Kunde kann monatlich, viertel- und halbjährlich oder auch den ganzen Beitrag einmal im Jahr zahlen. Wenn Sie in Raten zahlen, erhebt die Versicherung dabei einen Zuschlag.
Laut Urteil des Landgerichts Hamburg sind diese Ratenzuschläge allerdings unzulässig. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte, können Versicherte, die ihre Policen bei Ergo oder Iduna haben, zu viel gezahlte Zuschläge von den Unternehmen zurückverlangen.
Wie die Verbraucherschützer weiter angaben, ist das Problem dabei nicht der Zuschlag an sich, sondern der zu oft fehlende Hinweis auf die entstehenden Kosten, das heißt, den effektiven Jahreszins. Die Hamburger Richter sahen darin ebenfalls ein Problem: Sie gaben an, dass der fehlende Hinweis gegen die Preisangabenverordnung verstoße.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat aus diesem Grund einen Musterbrief erstellt, mit dem Kunden ihren Versicherer auffordern können, eine Neuberechnung der Ratenzuschläge auf Grundlage des gesetzlichen Zins zu erstellen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Beiträge zu erstatten.
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