NEWS

............................................................................................................................................................................................................... 

ALLGEMEIN       Mittwoch 16.02.2011
Deckungslücke in der Arzt- und Krankenhaushaftpflicht

 

Kennen Sie als Arzt die genauen Bedingungen Ihrer Berufshaftpflichtversicherung? Falls Sie nicht ganz sicher sind, sollten Sie auf jeden Fall noch einmal alles genau durchlesen. Denn in vielen Policen wird die Behandlung von Patienten aus Kanada oder den USA ausgeschlossen. Grund dafür ist, dass in beiden Staaten deutlich höhere Schadenersatzansprüche üblich sind, als es hier in Europa üblich ist.

Sie bringen sich selber um, wenn Sie Folgendes nicht beachten: Sofern Sie Patienten aus den USA/ Kanada behandeln, ist es überlebensnotwendig, dass Sie im Behandlungsvertrag den Gerichtsstand Deutschland vereinbaren. Selbst wenn der Gerichtsstand USA in Ihrer Police versichert wäre, tun Sie sich damit keinen Gefallen. In einem Schadenfall können so horrende Entschädigungssummen fällig werden, dass Ihre Versicherungsgesellschaft dann die Prämien erhöht.

Wir schlagen Ihnen vor, in einem vertragskonstitutiven Schreiben festzulegen, dass auch Ansprüche nach US-amerikanischem Recht versichert sind und zwar in den Fällen, in denen Sie jetzt bereits den Versicherungsschutz haben.

Damit erreichen Sie zweierlei:

1. Nach außen hin steht in Ihrem Patientenbehandlungsvertrag, dass Versicherungsschutz nur nach deutschem Recht und auf der Basis des Gerichtsstandes Deutschland besteht.

2. In dem Fall, dass trotzdem jemand eine Klage in den USA einreicht, haben Sie „hintenherum“ den Versicherungsschutz, den Sie aber in einem Verfahren nicht nach außen zeigen müssen. Das mag etwas kompliziert klingen, aber es hilft Ihnen, Ihre Versicherungskosten gering zu halten.

...............................................................................................................................................................................................................  

Weitere News zum Thema Allgemein 

Zurück zu News

Werbung

Jetzt Trends setzen mit XX by MEXX!