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ALLGEMEIN Montag 22.03.2010
Müssen Darlehen auf Hartz IV angerechnet werden?
Ja und nein, je nachdem vor welchem Sozialgericht Sie klagen. Das Sozialgericht Detmold sagt nein, das Sozialgericht Dortmund ja. Nachstehend beide Fälle:
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17.07.2009, Az.: S 22 AS 66/08
Ein 55 Jahre alter Arbeitslosengeld II Empfänger bekam von seinem Neffen monatlich € 200,00, um seinen Lebensunterhalt besser bestreiten zu können. Die Vereinbarung war, dass das Geld zurückgezahlt werden sollte, sobald der Onkel wieder Arbeit gefunden hatte. Die Arge erfuhr von dieser Vereinbarung und forderte knapp € 3.000,- zurück. Die Arge war der Meinung, dass dieses Geld als Einkommen gesehen werden muss, das auf die Hartz IV Leistungen anzurechnen sei. Der Mann zog vor Gericht und gewann. Nach Ansicht der Richter war das Darlehen kein anzurechnendes Einkommen, da es die wirtschaftliche Situation nicht verbessere, auch wenn das Rückzahlungsdatum in ferner, nicht bestimmbarer Zukunft liege. Da dem Darlehen auch noch ein Vertrag zugrunde lag, wurde der Rückforderungsbescheid der Arge aufgehoben.
Sozialgericht Detmold, 19.08.2009, Az.: S 18 (23) AS 107/08
Ein 37 Jahre alter Arbeitslosengeld II Empfänger bekam von seinen Eltern hin und wieder kleine Darlehen, um über die Runden zu kommen. Die Vereinbarung war, dass er diese Darlehen zurückzahlt, sobald er wieder Arbeit hat. Die Arge erfuhr von dieser Vereinbarung und der Mann sollte einen Teil der bereits erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Die Arge ließ keine Argumente zu. Der Mann klagte und verlor. Das Gericht war der Meinung, dass die Darlehen Einnahmen darstellen und somit seinen Bedarfsanspruch verringern. Der Rückforderungsbescheid der Arge wurde nicht aufgehoben. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dies auch gegensätzlich zum Urteil des Sozialgerichtes Dortmund, dass das Rückzahlungsdatum nicht bestimmt sei und in ferner, nicht bestimmbarer Zukunft läge. Der Mann legte Berufung ein.
