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INDUSTRIEVERSICHERUNGEN   Mittwoch 16.03.2011
Betrug greift um sich

 

 

Der Blick in die Tageszeitung lässt den Leser immer wieder über ähnliche Schlagzeilen stolpern: „Mitarbeiter bestehlen Chef“, „Unternehmen betrogen“ oder auch „Schaden durch kriminelle Angestellte“.
Man bekommt den Eindruck, kriminelle Übergriffe von Arbeitnehmern auf ihren Arbeitgeber nähmen stetig zu. Alle diese aufgedeckten Fälle eint, dass hier Mitarbeiter, denen man volles Vertrauen geschenkt und oftmals verantwortungsvoll Positionen übertragen hat, aus unterschiedlichsten Gründen straffällig werden.
Dabei fällt auf, dass sich die Beobachtung in allen Branchen und Unternehmensstrukturen feststellen lässt; ob Immobilienbranche oder im sozialen Bereich, ob Familienunternehmen oder Großkonzern – Betrug durch den eigenen Angestellten kann so gut wie jede Firma treffen.
Dabei sind die Motive der Täter leider sehr unterschiedlich: Der eine versucht mit dem Griff in die Firmenkasse seine private finanzielle Schieflage auszugleichen, den anderen treibt seine Gier an, sich mehr leisten zu wollen als mit dem normalen Gehalt möglich ist. Dabei greifen die Mitarbeiter auf das zu, was ihnen in die Hände gelangt, sei es (Firmen-)Geld oder auch Sachgegenstände und –werte.
An die zum Teil drastischen Konsequenzen ihres Handelns für das Unternehmen wollen viele Täter dabei gar nicht mehr denken. So trieb beispielsweise in einem Handwerksbetrieb ein Schadenfall, bei dem ein Buchhalter jahrelang fingierte Sammelüberweisungen erstellte und dadurch einen Betrag von rund 400.000 Euro an die Seite schaffen konnte,  das Unternehmen fast an den Rande des Ruins.
Auch die Gerissenheit, mit der viele Täter zu Werke gehen, ist erschreckend: Bereits existierende Sicherheitsvorkehrungen werden raffiniert umgangen und das Vertrauen von Vorgesetzen und Kollegen wird schamlos ausgenutzt.
Ans Tageslicht kommen die Betrugsfälle oft nur durch Zufall, wenn zum Beispiel ein Kollege die Aufgaben des Täters übernimmt und dort auf Ungereimtheiten stößt. In vielen Fällen ist es jedoch auch so, dass die Unternehmen Verdacht schöpfen und mit Hilfe eines Detektivbüros oder ähnlichem den Schuldigen finden.
Für den Täter brechen im Anschluss harte Zeiten an: Neben einer sofortigen Suspendierung oder Kündigung sieht er sich auch meistens mit einer Anklage gegenüber. Je nach Schwere des Vergehens und der Art und Weise seines Auftretens vor Gericht, drohen ihm Geld-, Bewährungs- oder sogar Haftstrafen.
Um als Unternehmer Betrugsfällen vorzubeugen, empfiehlt es sich, auf das bewährte Vier-Augen-Prinzip zu setzen, denn wenn mehrere Leute Einblick in einen Vorgang haben, sind die Betrugsmöglichkeiten für den Einzelnen geringer. Zudem kann überlegt werden, mit Hilfe von Kontrollen vorzusorgen. Die gesetzlichen Vorgaben, Angestellte vor unerlaubter Überwachung zu schützen, sind hier jedoch (verständlicherweise) sehr strikt – schließlich soll ja keine Bewachung im Orwell’schen Sinne herauf beschworen werden.

 

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