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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Mittwoch 06.01.2010
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 01.01.2010
 
 

 

Obwohl die Beitragssätze für die Sozialversicherung sich in 2010 nicht geändert haben, müssen Gut-Verdiener mehr bezahlen als noch im Jahr 2009, da die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben wurden. Nach den Beitragsbemessungsgrenzen richtet sich der maximale Beitrag den Arbeitnehmer und Unternehmen zahlen müssen.

In den alten Bundesländern wurde zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von € 5400,00 auf € 5500,00 angehoben, der Beitragssatz von 19,9% blieb dahingegen konstant.

Das Gleiche gilt auch für die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch hier wurden bei konstantem Beitragssatz die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Dies bedeutet, dass Gut-Verdiener im Jahre 2010 mehr zahlen müssen, insgesamt entsteht für Gut-Verdiener dadurch eine Mehrbelastung von € 36,00 im Monat.

Außerdem wurde der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert, da die Versicherungspflichtgrenze auf € 4162,50 Brutto-Monatslohn angehoben wurde. Noch im Jahre 2009 reichte ein für den Wechsel ein Monatsgehalt von € 4050,00.

Angehörige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, dürfen etwas mehr verdienen; € 360,00 in 2009 und in 2010 € 365,00.  

Beitragssätze

2010

2009

Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung

19,9%

19,9%

Arbeitslosenversicherung

2,8%

2,8%

Krankenversicherung

14,9%

14,9%

Pflegeversicherung

1,95%

1,95%

Pflegeversicherung für Kinderlose

2,20%

2,20%

 

Beitragsbemessungsgrenzen / Höchstbeiträge

(je ½ Arbeitnehmer + Arbeitgeber)

in € monatlich

Rentenversicherung

5500,00

5400,00

Höchstbeitrag

1094,50

1074,60

Arbeitslosenversicherung

5500,00

5400,00

Höchstbeitrag

154,00

151,20

Krankenversicherung

3750,00

3675,00

Höchstbeitrag 14,9%

 

 

(davon 7% Arbeitgeber, 7,9% Arbeitnehmer)

558,75

547,58*

Pflegeversicherung

3750,00

3675,00

Höchstbeitrag

73,13

71,67

Kinderlose tragen zusätzlich

9,38

9,19

 

Mindestbemessungsgrenze für freiwillig...

1916,25

1890,00

... versicherte Selbstständige in der Krankenversicherung

1277,50

1260,00

... versicherte Existenzgründer in der Krankenversicherung

 

 

 

Arbeitnehmer Versicherungspflichtgrenze

 

 

Kranken- und Pflegeversicherung (Monatsdurchschnitt nebst Sonderzuwendungen)

4162,50

4050,00

Wenn am 31.12.2009 privat krankenversichert

3750,00

3675,00

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

17,89

17,64

 

Arbeitgeber trägt Sozialbeiträge allein für Azubis bis

325,00

325,00

 

Beitragstafel Rentenversicherung

 

 

Für freiwillig versicherte mindestens

79,60

79,60

Für freiwillig Versicherte höchstens

1094,50

1074,60

„Regelbeitrag“ Selbstständige und Handwerker

508,45

501,48

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II (zahlt Arbeitsagentur)

40,80

40,80

 

Hinzuverdienst

 

 

Versicherungsfrei allgemein bis zu

400,00**

400,00**

Erwerbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrentner

400,00**

400,00**

Alters-Vollrentner unter „65“ bis

400,00**

400,00**

Alters-Vollrentner unter „65“

Individuell lt. Rentenbescheid

Alters-Vollrentner ab „65“

unbegrenzt

 

Angehörige sind kostenfrei in der Krankenversicherung mitversichert

 

 

Bis zu einem Einkommen von

365,00

360,00

... für „mini-jobbende“ Angehörige bis

400,00

400,00

 

Mindestbemessungsgrenze für Krankenversicherungsbeiträge

 

 

Freiwillige Mitglieder und Rentenantragssteller

851,67

840,00

Freiwillig versicherte Selbstständige

1916,25

1890,00

 

Studenten und Praktikanten – Wintersemester 2009/2010

 

 

Krankenversicherungsbeiträge

53,40

54,78

Pflegeversicherungsbeiträge

9,98

9,98

Pflegeversicherungsbeiträge für Kinderlose

11,26

11,26

 

Verdienstgrenze für die Befreiung vom Eigenanteil beim Zahnersatz

1022,00

1008,00

... mit einem angehörigen

1405,25

1386,00

... mit zwei Angehörigen

1660,75

1638,00

Eigenanteil für übrige Leistungen

2% des Jahreseinkommens***

Bei schwerwiegend chronisch Kranken

1% des Jahreseinkommens***

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden für die 2-Prozent, als auch für die 1-Prozent-Grenze als Jahreseinkommen € 4.308,00 angesetzt

 

* 01.01.2009 – 30.06.2009: 15,5% (Arbeitgeber 7,3%, Arbeitnehmer 8,2%). 15,5% von € 3675,00 = € 569,64

** Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung

*** Abzüglich € 4599,00 für den Ehepartner, € 7008,00 für jedes Kind

 

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