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ALLGEMEIN Montag 14.06.2010
Jeder sollte eine Bankvollmacht ausstellen!
Nicht nur ältere Menschen, sondern auch Jüngere können z.B. durch einen Unfall in die Lage kommen, dass sie ihre Bankgeschäfte nicht mehr eigenständig regeln können. Kinder oder auch Ehepartner sind nicht automatisch berechtigt über das Konto zu verfügen.
Wenn z.B. einer der Ehepartner stirbt, muss der Hinterbliebene, wenn er keine Bankvollmacht hat, bis zu sechs Wochen warten, bis der Erbschein vorliegt und er auf das Konto zugreifen kann.
Wenn man z.B. wie oben erwähnt verunfallt und seine Bankgeschäfte nicht mehr selber regeln kann und man keine Bankvollmacht ausgestellt hat, kann es auch durchaus sein, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer die Regelung der Bankangelegenheiten übernimmt.
Sie können selber bestimmen, wie diese Bankvollmacht aussieht und ob diese nur über ein Konto oder mehrere lauten soll. Außerdem kann die Vollmacht ohne Angaben vom Kontoinhaber widerrufen werden.
Um eine Kontovollmacht zu beantragen, muss der Kontoinhaber sowie derjenige, der die Vollmacht bekommen soll bei der Bank, jeweils mit gültigen Ausweispapieren, vorstellig werden. Wenn das Konto bei einer Direktbank besteht, muss der zu Bevollmächtigende per Post-Ident-Verfahren autorisiert werden.
Sie können unterschiedliche "Laufzeiten" bei der Vollmacht angeben:
Vollmacht ab dem Tod
Vollmacht über den Tod hinaus (Gültig zu Lebzeiten als auch nach dem Tod)
Vollmacht bis zum Tod (Nur gültig zu Lebzeiten des Kontoinhabers)
Eine Bankvollmacht bekommen Sie zum Beispiel bei Ihrer Bank.
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