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ALLGEMEIN Donnerstag 04.02.2010
Gibt es Versicherungsmöglichkeiten gegen Arbeitslosigkeit?
In der heutigen Zeit haben viele Angst vor der Arbeitslosigkeit. Wenn es zum Ernstfall kommt, zahlt die Arbeitslosenversicherung mindestens ein Drittel weniger als der vorherige Arbeitgeber, während alle anderen Kosten gleich hoch bleiben.
Vor einigen Jahren gab es noch Versicherungen, die die Differenz vom Arbeitslosengeld zum vorherigen Gehalt ausglichen, doch sie waren sehr teuer und an enge Kriterien gebunden, so dass sie nicht sehr gefragt waren.
Die Stellenbörse yourcha stellt eine Ausnahme dar, sie bietet mit ihrem Kooperationspartner, einer bekannten Versicherung, eine Gehaltsausgleichsversicherung (GAV) an. Die Voraussetzung ist allerdings, dass das Beschäftigungsverhältnis durch die Nutzung der Online-Plattform www.yourcha.com zustande gekommen ist und man die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat. Bei dieser Police gibt es keine Wartezeit, der Leistungsfall fängt drei Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit an. Die Versicherungsleistung wird, während der Dauer der Arbeitslosigkeit erbracht, höchstens jedoch sechs Monate lang. Gezahlt wird die Differenz zwischen Nettogehalt und Arbeitslosengeld I bis zu einer maximalen Absicherungsgrenze von € 1.500 pro Monat.
Um seine Zahlungsverpflichtungen während der Zeit der Arbeitslosigkeit zu senken, ist es zudem möglich die Beiträge für z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung auszusetzen. Viele Versicherer bieten den Kunden eine Stundung an, der Versicherungsschutz bleibt erhalten und die gestundeten Beiträge müssen dann spätestens nach einem Jahr zurückgezahlt werden. Entweder ist dies bereits in der Police enthalten oder kann gegen einen Zuschlag nachversichert werden.
Wer bei einem Ratenkredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, muss die Raten bei Arbeitslosigkeit nicht bezahlen, da dann die Restschuldversicherung einspringt.
