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ALLGEMEIN       Mittwoch 23.02.2011
Versichertenauskunft über abgerechnete Leistungen

 

Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, hat jeder Versicherte einen Anspruch darauf, Informationen über abgerechnete Leistungen zu erhalten.

Im verhandelten Fall wollte ein Mann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und brauchte für diesen Zweck eine Auskunft darüber, welche Leistungen die Krankenkasse in den vergangenen vier Jahren für ihn übernommen hatte. Die Versicherung weigerte sich jedoch, diese Information zu liefern und überließ dem Mann ausschließlich eine Versichertenauskunft für das zurückliegende Jahr. Sie begründete ihre Haltung damit, dass der Fragende keinen Anspruch auf diese Daten hätte.

Der Versicherte sah dies anderes und zog vor Gericht. Dort bestätigten die Richter, dass jeder Versicherte einen grundsätzlichen Auskunftsanspruch hat. Allerdings legten sie als Bedingung für diese Auskunft fest, dass immer zwischen den persönlichen Interessen des Anfragenden und dem Verwaltungsaufwand des Versicherers abgewogen werden müsse.

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