NEWS

............................................................................................................................................................................................................... 

KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Freitag 18.03.2011
Begleitende Angehörige sind unfallversichert

 

Laut Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel sind Personen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu einem Arztbesuch begleiten, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Geklagt hatte eine Dame, die ihre Mutter beim Arzttermin unterstützt hatte. Auf dem Rückweg zur Wohnung der Pflegebedürftigen stürzte die Ältere auf der Treppe und riss ihre Tochter mit. Diese trug bei diesem Fall eine Fraktur ihres linken Knies davon.

Die Tochter wandte sich zwecks Begleichung der entstandenen Kosten an die gesetzliche Unfallversicherung und bezog sich auf die gesetzliche Vorgabe, dass derjenige Anspruch auf Versicherungsschutz hat, der seine Angehörigen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, pflegt.

Da die Unfallversicherung die Kostenerstattung ablehnte und ihre Entscheidung damit begründete, dass der Unfall nicht während einer versicherten Pflegetätigkeit geschehen sei, zog die Tochter vor Gericht.

Die Richter gaben der Klägerin recht. Ihrer Ansicht nach gehört die Begleitung des Pflegebedürftigen sehr wohl zu den versicherten Tätigkeiten. Schließlich war die Mutter alleine nicht mobil und hätte den Arztbesuch ohne die Hilfe ihrer Tochter nicht wahrnehmen können.

 

...............................................................................................................................................................................................................  

Weitere News zum Thema Kranken- und Unfallversicherung

 

Zurück zu News

Werbung

ImmobilienScout24 - Immobilie suchen, Wohnung, Haus, Grundstück mieten