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ALLGEMEIN Montag 19.01.2009
Yachtversicherungen: Gesetzgeber unterstützt Eigner und Charterer; Neue Policen bieten zusätzlichen, kostenlosen Versicherungsschutz
Bitte bedenken Sie, dass Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden haften, die durch den Besitz oder den Gebrauch eines Bootes / einer Yacht / einem Dritten entstehen, sofern Sie ein Verschulden trifft. Bevor Sie sich eingehend mit dem Umfang Ihrer Yachtversicherung und einer Optimierung des Versicherungsschutzes und der Reduzierung der Kosten kümmern, sollten Sie den wichtigsten Gesichtspunkt nicht aus den Augen verlieren, nämlich die Qualität der Schadenregulierung und den Schadenservice. Dieser spielt im Ausland eine besondere Rolle, dort nützt es Ihnen wenig, wenn ein Versicherer, der in Deutschland erstklassige Prämien angeboten hat, vor Ort in irgendeinem Mittelmeer-Hafen einen drittklassigen Schadensservice abliefert. Spätestens jetzt werden Sie die Entscheidung für die Billig-Lösung bedauern.
1. Wegfall des 'Alles Oder Nichts' - Prinzips bei grober Fahrlässigkeit
In der Vergangenheit haben die Versicherer im Schadenfall regelmäßig Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt. Das war oft schon dann gegeben, wenn die Yacht aus reiner Unachtsamkeit auf Grund gelaufen war, die Segel bei einem Sturm zerfetzt wurden oder mit Alkohol im Blut beim Anlegen die Kaimauer gerammt wurde. Der Versicherungsschutz war damit erloschen.
Der Gesetzgeber hat in dem seit 01.01.2008 geltenden neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, dass das früher geltende 'Alles Oder Nichts' - Prinzip nicht mehr gilt. Stattdessen muss zukünftig die Höhe der Mitschuld des Seglers am entstandenen Schaden ermittelt werden. Folglich kann kein Versicherer einen vollen Ausgleich des Schadens mit Hinweis auf die grobe Fahrlässigkeit ganz verweigern. Das klingt zunächst einmal positiv und zwar gerade für Einhandsegler, die ohne Crew gegen die Regeln der guten Seemannschaft verstoßen, weil man als einzelner nicht rund um die Uhr Wache halten kann und so nicht ein großes Boot alleine führen kann. Aber auch Crews, denen ein dummer Fehler passiert, müssen nicht länger eine vollständige Ablehnung des Schadens befürchten.
Allerdings wird ein Gutachter die Höhe der Schadenquote ermitteln müssen. Ein kompetenter Makler wird daher als Berater des Kunden immer wichtiger. Denn erst die Praxis wird zeigen, wie die Versicherungswirtschaft die neuen Regelungen anwenden wird. Bereits heute wird die Abwicklung vieler Fälle von Rechtsanwälten begleitet, was die Kosten erhöht und die Abwicklungsdauer verlängert.
2. Neue Mitwirkungspflichten der Versicherten
Das neue Gesetz bürdet den Versicherten auch bestimmte Mitwirkungspflichten auf. So muss der Versicherer künftig über alle relevanten neuen Risiken informiert werden, das gilt auch für nachträgliche Änderungen.
3. Anspruch auf umfassende Beratung
Die Versicherungswirtschaft soll vermehrt umfassende Versicherungsbedingungen anbieten, die alle Risiken standardmäßig abdeckt, z.B. auch den Bootstransport per Trailer oder die Unterbringung des Schiffes im Winterlager. Bei einem Vertragsabschluss im Internet verzichtet der Kunde auf seinen Beratungsanspruch. Alle Versicherungsmakler und Vermittler müssen gemäß der neuen EU-Beraterrichtlinie den Kunden ausführlicher beraten und alternative Angebote unterbreiten und das auch schriftlich dokumentieren.
4. Online-Anbieter
Über das Internet sind standardisierte Verträge zu attraktiven Preisen erhältlich z.B. www.yachting24.de. Ein Rundum-Sorglos-Paket ist dagegen nicht im Angebot. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Beratung erhalten.
5. Umfassender Versicherungsschutz versus Schmalspurdeckung
Arbeiten Sie anhand der nachfolgenden Positionen Ihr Anforderungsprofil aus. Mit umfassend meinen wir, dass auch nur das versichert werden sollte, was Sie tatsächlich benötigen. Wenn Sie also keine Regatten segeln, benötigen Sie auch keinen Kollissions-Versicherungsschutz etc. Im einzelnen sind diese Positionen: Kollissions-Versicherungsschutz bei Regatten, Versicherungsschutz im Ausland, Mietsachschäden (z.B. Stege), Vermögensschäden, Skipperhaftpflicht, Rechtschutzversicherung (Sie sollten versuchen diese immer in Ihrer Familien- oder Verkehrsrechtschutzversicherung einzuschließen)
Im Rahmen der Kasko-Versicherung können Sie die Selbstbeteiligung für nicht-verschuldete Schäden auf ein Minimum reduzieren z.B. 100. Natürlich können Sie auch noch eine Insassen-Unfall-Versicherung kaufen, die ist jedoch rausgeworfenes Geld, weil damit Unfallversicherungsschutz für die Mit-Segler bezahlt wird. Falls Sie denen etwas Gutes tun möchten, können Sie das natürlich machen.
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