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ALLGEMEIN Dienstag 11.05.2010
Tipp für Versicherten: Kündigung von Mehrjahresverträgen

 

Die Versicherer schliessen am liebsten Zehn-Jahres-Verträge ab, und dies nicht nur in der Lebensversicherungsbranche, wo dies durchaus sinnvoll ist, sondern insbesondere bei Hausrat-, Gebäude-, oder Rechtschutzverträgen.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz erlaubt Ihnen, solche langfristig laufenden Verträge frühestens nach drei Jahren Laufzeit zu kündigen. Die Verträge, die vor 2008 abgeschlossen worden sind (die sogenanntenn Altverträge) können frühestens nach fünf Jahren gekündigt werden.

Es gibt wohl Versicherer, die das nicht so lustig finden und irgendwelche Ausreden haben. Bitte beharren Sie jedoch auf Ihr Recht, gemäß § 11 Abs. 4 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Wenn Sie Problem haben sollten, melden Sie sich bitte bei James unter info@james.ag: Wir unterstützen Sie gerne.

Auf einen Punkt sollten Sie jedoch achten: Es gibt durchaus Altverträge, die besonders vorteilhafte Versicherungsbedingungen haben. Bitte lassen Sie sich am besten beraten, auch dies machen wir natürlich gerne! -, ob es überhaupt Sinn macht, solch einen Altvertrag zu kündigen.

 

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