6. Verhaltensregeln während der Vertragslaufzeit

Gefahrerhöhende Umstände müssen Sie bitte schriftlich mindestens einmal pro Jahr abfragen und zwar für die wichtigen Sparten, d.h.

  • Sachversicherungen
  • Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen, sowie Umwelthaftpflicht
  • Transportversicherungen
  • D&O-Versicherungen
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bei Dienstleistern
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge

Ein Set von Fragebögen erhalten Sie von James gegen eine Schutzgebühr von € 90,- inklusive MwSt.

Während der Vertragslaufzeit sind gewisse Dinge zu erledigen, zu deren Einhaltung Sie den Kunden drängen müssen. Falls er etwas nicht zeitgerecht schafft und Sie mit dem Versicherer einen Termin haben, sind Sie in der Pflicht den Versicherer zu informieren und um eine Verlängerung zu bitten. Bitte denken Sie nicht nur an die Prüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen, sondern auch an die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, Verbesserung der Verpackung für die Transportversicherung etc.

Sie müssen auch bitte dem Kunden einige Verhaltensregeln an die Hand geben, damit er weiß, was er tun muss, z.B. Pflichtinformationen in der betrieblichen Altersversorgung.

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