5. Verhaltensregeln vor Vertragsabschluss
Je sorgfältiger die vorvertraglichen Obliegenheiten abgearbeitet werden, umso weniger Probleme haben Sie während der Vertragslaufzeit und im Schadenfall. Insofern müssen Sie den Kunden führen! Bei einem potentiellen Neukunden müssen Sie auch entscheiden, ob Sie dieses Unternehmen überhaupt betreuen wollen. Stellt sich bereits jetzt heraus, dass es die Vorschäden nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit bekannt gibt oder dass es den Sinn der vorvertraglichen Obliegenheit partout nicht verstehen möchte, dann können Sie die Uhr danach stellen, dass das Unternehmen Sie dafür verantwortlich macht, wenn der Versicherer einen Schaden wegen nicht kommunizierten Vorschäden oder sonstigen risikoerheblichen Tarifierungsparametern ablehnt.
Als wir in den 60er Jahren die Versicherungslehre genossen haben, lernten wir zwischen subjektiven und objektiven Risikofaktoren zu unterscheiden. Wir wurden so erzogen, dass der Versicherer den Kunden ablehnte, wenn die subjektiven Risikofaktoren bedenklich waren. Wir wünschen Ihnen viel Fingerspitzengefühl bei der Bewertung des subjektiven Risikos eines potenziellen Kunden. Im Zweifel entscheiden Sie sich bitte gegen den Kunden.
Die nicht realisierte Courtage oder das Honorar werden deutlich durch die Mehrarbeit, insbesondere im Schadenfall, überkompensiert.
Die Versicherer werden es Ihnen im Übrigen danken, wenn Sie subjektiv bedenkliche Kunden nicht in Ihrem Bestand haben. Denn wie sagte Donald Trump so schön: "You can always risk money, but never your reputation".
Wenn Sie jedoch den Kunden, der ein subjektives Risiko ist, betreuen möchten, müssen Sie rigoros schriftlich dokumentieren, was Sie ihn zu Vorschäden gefragt haben und was er geantwortet hat.
