7. Verhaltensregeln im Schadenfall

Auch wenn das alles furchtbar lästig ist, der Versicherer muss sehr zuvorkommend behandelt werden, insbesondere wenn er zu Schadenverhandlungen erscheint.

Der Versicherer hat das Recht auf sorgfältig und professionell aufbereitete Schadenunterlagen. Sie erleichtern ihm damit die Arbeit enorm. 

Bitte motivieren Sie den Kunden, Schäden sofort zu melden. Schreiben Sie Ihrem Kunden, dass er die Nachteile trägt, wenn Schäden erst Monate später gemeldet werden. Die unverzügliche Meldung ist eine vertragliche Obliegenheit. Falls großer Zeitdruck besteht, muss Ihr Kunde zumindest einige aussagekräftige Fotos machen. Der Versicherer wird schon verstehen, dass eine beschädigt angelieferte Maschine unverzüglich repariert werden muss, wenn die Produktion auf die Maschine angewiesen ist und eine Vertragsstrafe droht. 

Auch die Pflicht zur Schadenminderung obliegt Ihrem Kunden. Bitte helfen Sie ihm dabei, indem Sie ihn zumindest daran erinnern.

Legen Sie bitte gemeinsam mit dem Versicherer Bearbeitungszeiten fest und kommunizieren Sie diese gegenüber Ihrem Kunden. Wenn der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, teilen Sie dies Ihrem Kunden bitte mit.

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