Als Versicherungsmakler beschäftigen Sie sich professionell mit komplexen Themengebieten rund um Versicherungen. Sollte es dennoch einmal Probleme oder Fragen bei Versicherungen geben, können Sie nun auf das James Portal zurückgreifen. James ist als Wissensmanagement für alle Zielgruppen der Versicherungswirtschaft, speziell auch für Industriekunden, konzipiert.
James objektiviert Ihre Beratung in Akquisitions- oder Kundengesprächen. Nutzen Sie James in dem Moment, in dem Sie einen Kundenkontakt haben. Der Kunde kann gemeinsam mit Ihnen nachvollziehen, dass Ihre Aussagen allgemeine objektive Gültigkeit haben.
10. Neue Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen ab dem 01.01.2008
Die neuen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB 2007) sind von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) als unverbindliche Bedingungen entwickelt worden. Umgesetzt werden die Regelungen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Die meisten, aber nicht alle Regelungen, sind für den Kunden günstiger.
Freistellung als wesentliche Leistung
Der Versicherungsnehmer kann nach dem neuen VVG einen Anspruch auch ohne Zustimmung des Versicherers anerkennen oder befriedigen, ohne dass er seinen Versicherungsschutz verliert. Dann muss der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer leisten.
Die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen wird zu einer Leistung des Haftpflichtversicherers.
Falle "voreiliges Anerkenntnis"
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Das stellt eine Falle für den Versicherungsnehmer dar, denn er erhält die Freistellung durch den Versicherer nur dann, wenn der Anspruch an sich berechtigt war.
Neue Ausschlüsse
Ansprüche nach dem neuen Umweltschadensgesetz sind künftig ausgeschlossen, dafür wird eine separate Versicherungslösung angeboten.
Neue Regelungen zum Versicherungsbeginn
Ab 01.01.2008 ist der regelmäßige Beginn eines Versicherungsvertrages um 0.00 Uhr des ersten Tages und das Ende um 24.00 Uhr des letzten in der Police angegebenen Tages.
Probleme kann es geben, wenn der Altvertrag um 12.00 Uhr abläuft und der neue erst um 0.00 Uhr des nächsten Tages beginnt. Bei Umdeckungen ist künftig immer darauf zu achten, dass keine zeitliche Deckungslücke entsteht.
Wegfall des "Prinzips der Unteilbarkeit der Prämie"
Der Versicherer hat bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nur Anspruch auf die Prämie für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Sonstige Regelungen
- Der Erwerber eines haftpflichtversicherten Betriebes muss in Schriftform die übernommene Haftpflichtversicherung kündigen. Die einfachere Textform entfällt.
- Der Begriff "Doppelversicherung" wird durch "Mehrfachversicherung" ersetzt.
- Die Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten verweist auf die kundenfreundlichere Regelung im neuen VVG.
- Eine Abtretung des Anspruches an den geschädigten Dritten ist zulässig, ansonsten besteht ein generelles Abtretungsverbot.
Bei allen Fragen zu den neuen AHB 2007 oder dem neuen VVG beraten wir Sie gerne.

