9. Längere private Auslandsaufenthalte
Ihr Kunde wohnt im Hotel, in einer gemieteten Wohnung oder Haus
Privathaftpflichtversicherung:
Sie gilt im Ausland bis zu einem Jahr. Bitte prüfen Sie, ob Mietsachschäden im Ausland mitversichert sind, sonst lassen Sie diese bitte einschließen.
Krankenversicherung:
Bitte prüfen Sie, ob in der privaten Zusatzversicherung Ihres Kunden das Land mitversichert ist und ob es Aufenthaltsbegrenzungen gibt. Ist Ihr Kunde in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die wirklich Peanuts kostet und sehr gute Leistungen bietet.
Ihr Kunde wohnt in der eigenen Wohnung oder Haus
Privathaftpflichtversicherung:
Sie gilt maximal ein Jahr. Wenn Ihr Kunde länger weg ist, bitten Sie den Versicherer diese Frist zu verlängern.
Krankenversicherung:
Bitte prüfen Sie, ob in der privaten Zusatzversicherung Ihres Kunden das Land mitversichert ist und ob es Aufenthaltsbegrenzungen gibt. Ist er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Gebäude- und Hausratversicherung:
Die Mietwohnung ist gebäudeversichert durch die Hausgemeinschaft. Ihr Kunde sollte sich pro Jahr eine Kopie der Versicherungspolice geben lassen und sich pro Jahr bestätigen lassen, dass die Versicherungsprämie rechtzeitig gezahlt wurde. Er hat keinen Versicherungsschutz, wenn die Prämie trotz Mahnung des Versicherers nicht gezahlt wurde. Er kann dann zwar die Hausverwaltung in Regress nehmen, wenn ein Schadenfall wegen Nichtzahlung der Prämie nicht ersetzt wurde. Allerdings kostet eine Klage im Ausland noch mehr Nerven als im Heimatland. Das Haus sollte bitte bei einem Versicherer im Heimatland versichert werden. Wir diskriminieren nicht die Versicherer im Ausland. Damit halten Sie Ihrem Kunden jedoch eine Menge Mehraufwand - Sprache, Verständnis des Versicherungsvertrages etc. - vom Hals.
Wohnung oder Haus im Heimatland
Folgendes ist zu beachten:
- Ist Ihr Kunde länger als 60 Tage verreist, muss dies seiner Hausratversicherung gemeldet werden.
- Das Abstellen und Abschalten von Wasser und Strom ist eine Selbstverständlichkeit. Auch gehört der Schlüssel in die Hände eines Nachbarn.
- Schmuck, Wertpapiere und sehr wertvolle Kunst gehören bitte in den Banksafe.
- Der Hausrat sollte analog der Gebäudeversicherung bei demselben Versicherer im Heimatland versichert werden.
- Einige Ausnahmen gibt es zu beachten. Immobilien in Ländern, wo regelmäßig schwere Stürme, Hurrikane, Taifune wüten sowie erdbebengefährdete Regionen, können nur vor Ort versichert werden. Die Prämien sind sehr hoch!
- Achtung: Prüfen Sie bitte, ob die Gefahren, die Ihr Kunde möchte auch tatsächlich versichert werden. So gibt es, z.B. in den Niederlanden an der Küste keinen Versicherungsschutz für das Flutrisiko.
