3. Insolvenz eines Versicherers
Wenn Sie einem Kunden einen Versicherer empfehlen und dieser meldet Insolvenz an, dann ist Ihre Reputation im Markt angeschlagen.
Apokalypse pur ist spätestens dann angesagt, wenn der insolvente Versicherer die entsprechenden Leistungen an Ihren Kunden nicht erbringen kann. Dann werden Sie Ihres Lebens so schnell nicht mehr froh.
Wie kann man das Ganze vermeiden?
Sie wählen nur solche Versicherer aus, die zum Geschäftsbetrieb in Deutschland, der Schweiz und in Österreich zugelassen sind. Diese Versicherer unterliegen der jeweiligen staatlichen Aufsichtsbehörde, damit ist gewährleistet, dass das Schlimmste verhindert wird.
Wenn der Versicherungsschutz, den der Kunde benötigt nur im Ausland, z.B. bei Lloyd's in London angeboten wird, dann lassen Sie sich bitte von dem Lloyd's Placing Broker das Rating dieses Versicherers bzw. des Syndikates bestätigen. Bitte kommunizieren Ihrem Kunden schriftlich dieses Rating und weisen Sie ihn zudem noch schriftlich auf zwei Dinge hin:
- Der besagte Versicherungsschutz ist nur in London erhältlich, weil die in Deutschland, der Schweiz und in Österreich tätigen Versicherer diesen Versicherungsschutz nicht anbieten. Der Kunde habe dies zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass Sie ihn über das Rating informiert haben.
- Bitte informieren Sie Ihren Kunden auch schriftlich, dass Lloyd's London ein etwas anderes Schadenregulierungsverständnis hat als das, das der Kunde in Deutschland, der Schweiz und in Österreich gewöhnt ist.
Das Ganze fällt unter Ihre Informationspflichten und enthaftet Sie im Falle eines Problems.
