9. Visitenkarte

Eine Visitenkarte muss zur Informationspflicht gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung für die Übergangszeit vom 22.05.07 - 01.01.09 folgende Angaben aufweisen:

Familienname, Vorname

Firma

  • Geschäftsführer:
  • Adresse:
  • Telefon:
  • Telefax:
  • E-Mail:
  • Registergericht:
  • Steuer-Nr.:
  • Mitglied im:

Die vorstehend genannte Firma wird - bis spätestens zum Ablauf der Übergangsfrist am 01.01.2009 - bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend im Vermittlerregister eingetragen sein.

Als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung unter der Registriernummer ....... (noch nicht vergeben)

Zuständige erlaubniserteilende Behörde:

Mitglieds-Nr.:

Der Eintrag im Vermittlerregister kann (erst wenn dies geschehen ist) wie folgt überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29/ 10178 Berlin

Telefon: 0180-500-585-0 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen)

www.vermittlerregister.info

Unser Unternehmen hält keinerlei Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und auch umgekehrt ist kein Versicherungsunternehmen an uns beteiligt.

Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32 / 10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Kronenstraße 13 / 10117 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

 

Sie merken, die Bürokraten haben sich richtig ausgetobt. Die Visitenkarte zur Informationspflicht müssen Sie bitte jedem ersten Schreiben an einen potenziellen Neukunden beilegen.

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