10. Geschäftliche Auslandsreise

Folgender Versicherungsschutz ist wichtig:

Auslandsreisekrankenversicherung

Die private Voll- oder Zusatzversicherung sollte alle Länder erfassen. Manche Verträge schließen einige Länder aus, z.B. USA/Kanada. Eine USA-Reise ohne entsprechenden Versicherungsschutz ist ein finanzielles Risiko.

Falls die private Krankenversicherung Ihres Kunden das Reiseland nicht erfasst, sollte er bitte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Kunden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten bitte generell bei Auslandsreisen eine Krankenversicherung abschließen. Es gibt zwar Länder mit denen Abkommen bestehen, z.B. zwischen Deutschland und Österreich, wo der gesetzliche Krankenversicherer die Auslandsrechnungen zahlt. Ihr Kunde muss dann aber unbedingt von ihm eine Bescheinigung mitnehmen und diese dem ausländischen Arzt oder dem Krankenhaus vorlegen. Sie können sich vorstellen, wie begeistert der ausländische Arzt oder das Krankenhaus Personen behandelt, wissend, dass er mit einer nicht bekannten Krankenversicherung im Ausland abrechnen muss.

Unfallversicherung

Kunden, die noch keine private Unfallversicherung haben, sollten schleunigst eine für die Auslandsreise abschließen, insbesondere, wenn sie sportlich aktiv sind und/oder in Länder reisen, die durch hohe Unfallgefahren glänzen.

Reisegepäckversicherung

Für Geschäftsreisen sollte Ihr Kunde eine Reisegepäckversicherung mit weltweiter Geltung abschließen. Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden.

Kidnap & Ransom, Lösegeldversicherung

Ihre Kunden müssen nicht berühmt oder reich sein um entführt zu werden. Bitte gehen Sie sorgfältig Ihre Kundenlisten durch und bieten Sie allen, die auch privat in gefährliche Länder reisen, Lösegeldversicherungen an. Produktdetails finden Sie unter "Produkte für Industriekunden".

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