11. Mitarbeiterentsendungen ins Ausland (Expatriates)
Folgender Versicherungsschutz ist Standard bei verantwortungsvollen Arbeitgebern. Entsendet Ihr Kunde Mitarbeiter ins Ausland, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob er Versicherungsschutz zur Verfügung stellt für:
D&O:
Directors & Officers Liability im Rahmen des meist vorhandenen Firmenvertrages oder als "persönliche D&O", wenn keine Firmenversicherung besteht.
Antidiskriminierungsversicherung
Private Krankenversicherung:
Für den Expatriate und seine Familienmitglieder im Aufenthaltsland.
Unfallversicherung:
Bezüglich Tod bzw. Invalidität sowie Deckungsschutz für Rücktransport ins bzw. Behandlung im Heimatland. Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Krieg oder kriegerische Verhältnisse bestehen. Gegen eine Mehrprämie lässt sich das passive Kriegsrisiko mitversichern, d.h. wenn Ihr Kunde nicht am Krieg selbst teilnimmt.
Risikolebensversicherung
Kidnap & Ransom, Lösegeldversicherung:
Sie sollte je nach Gefahrensituation im Land der Tätigkeit abgeschlossen werden. Der Deckungsschutz beinhaltet die Beratung der Angehörigen im Entführungsfall, die Übernahme der Verhandlung, Reisekosten, Kosten für Übersetzer, Kosten zur Behandlung infolge von Unfällen, kosmetischen Operationen in Zusammenhang mit der Entführung sowie das Lösegeld bei Verlust. Details siehe Produktinformationen unter "Versicherungsprodukte für Industriekunden".
Reisegepäckversicherung:
Mit weltweiter Geltung für Geschäftsreisen. Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden.
Altersvorsorge:
Prüfen Sie, wenn Ihr Kunde eine AG ist, ob die Direktversicherung untereinander, die betriebliche Altersvorsorge und Ansprüche aus der Pensionskasse beibehalten werden können.
Private Versicherungen im Ausland:
Für die Versicherung des Umzugs ins Ausland, des privaten Hausrats, der Kunst, des Schmucks, des Gebäudes, des privaten Kraftfahrzeugs sowie Abschluss einer Privathaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht ist der Arbeitnehmer verantwortlich. Je nach geplanter Aufenthaltsdauer und Zielort lassen sich für diesen einige Versicherungsverträge in Deutschland, der Schweiz oder Österreich abschließen.
