4. Courtage versus Honorar
Wieviel möchten Sie verdienen?
Traditionell erhalten Sie eine Courtage, die Bestandteil der Versicherungsprämie ist. Da Ihr Kunde die Prämie an Sie überweist, kürzt er die Courtage, die mit dem Versicherer vereinbart ist vor Überweisung an Sie aus der Prämie. Insofern bezahlt er Ihre Dienstleistung.
Alternative Entlohnungssysteme, insbesondere ein Beratungshonorar, werden ansatzweise diskutiert und auch angewendet.
Es stößt auf eine Reihe von betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Problemen. Sie müssen Zeitnachweise führen, und zwar differenziert heruntergebrochen auf fünf Minuten, damit Ihr Kunde eine Kontrollmöglichkeit hat. Der große Vorteil des Beratungshonorars ist, dass Ihre Leistung objektiviert wird.
Das Beratungshonorar erfordert eine Netto-Prämienkalkulation des Versicherers. Diese Voraussetzung ist zur Zeit nicht erfüllt, da die reine Subtraktion, Bruttoprämie abzüglich Courtage = Nettoprämie, nicht berücksichtigt, ob die von Ihnen erbrachte Dienstleistung tatsächlich durch die Courtage abgegolten ist - insoweit fehlen weitgehend empirisch belegte Zahlen. Hinzu kommt, dass bei einem nicht unerheblichen Anteil der Versicherer, die Akzeptanz des Brokers im Sinne eines neuen Berufsbildes fehlt.
Dies führt dazu, dass eine Differenzierung der Dienstleistungsquantität und -qualität durch den Versicherer nicht erfolgt. Versicherungsbroker, firmenverbundene Vermittlungsgesellschaften und Agenten erhalten weitgehend identische Courtagesätze, obgleich deren Dienstleistungskatalog und damit die Entlastung des Versicherers sehr unterschiedlich sind.
Der große Vorteil des Beratungshonorars ist, dass Ihre Leistung objektiviert wird. Wir schlagen vor, dass der Versicherer den Service, den der Makler nicht liefert und ihn dadurch nicht entlastet mit einem Zuschlag auf die Risikoprämie belegt.
Durch dieses System gäbe es unterschiedliche Risikoprämien und Zuschläge. Erstens wäre dadurch gewürdigt, welche Dienstleistung Sie erbringen, zweitens haben Sie keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber denen, die weniger Leistung erbringen.
Im Industriegeschäft empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Kunden Ihre Erlöse zu verhandeln. € 90,- sind jedoch ein absoluter Mindestbetrag pro Stunde. James liefert Ihnen gerne Unterstützung gegen ein Festhonorar von € 180,- inklusive MwSt.
