2. Captive
Begriff und Struktur
Wie bei dem Captive Account handelt es sich um das Selbstversichern, wobei die Captive eine eigene Rechtsperson im Gegensatz zum Captive Account ist. Die Captive ist eine eigene Versicherungsgesellschaft, die in der Regel ausschließlich die Risiken eines (multinationalen) Unternehmens zeichnet. Sie kann sowohl 100 % eines Risikos, aber auch, was wiederum die Regel ist, nur Teile eines Risikos decken. Die in der deutschen Industrie z.B. weit verbreiteten Betriebskrankenkassen und Pensionskassen sind versicherungstechnisch Captives.
Um die strengen Anforderungen des deutschen und österreichischen - die Schweiz ist selbst ein Captive-Standort - Versicherungsaufsichtsrechtes zu umgehen, das im Übrigen für Rückversicherungs-Captives nicht gilt sowie aus steuerlichen Gründen, sind die Captives in der Mehrzahl als Rückversicherungs-Captives ausgestaltet, mit Sitz in einer Steueroase, z.B. Bermudas, Kanalinseln, Luxemburg, Irland.
Da die Rückversicherungs-Captive keine Policen dokumentieren kann, muss das zu versichernde Risiko von einem Erstversicherer gezeichnet werden - Fronting. Er muss sich bei der Captive rückversichern, indem er einen möglichst hohen Anteil am gezeichneten Risiko auf diese überträgt. Der Erstversicherer leistet den Service vor Ort - Schadenregulierung, Ausstellen der Policen, Tarifierung - und erhält hierfür eine Bearbeitungsgebühr, die Fronting Fee.
Die beiliegende Abbildung skizziert die Grundstruktur.
Vor der Gründung wird mit einer Feasibility Study untersucht, ob und in welchem Umfang, zu welchen Rahmenbedingungen und an welchem Standort eine Captive für einen Versicherungsnehmer sinnvoll ist und welche Risiken in der Captive versichert werden können.
Die Gründung einer Captive und die administrative Abwicklung übernehmen spezialisierte Captive Management-Gesellschaften gegen eine Management Fee.
Modellrechnung
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