3. Auslandstöchter

Sie müssen bei Ihrem Kunden hierbei drei Kriterien berücksichtigen:

  • Versicherungs- und aufsichtsrechtliche Vorschriften und solche zu Pflichtversicherungen
  • Der Versicherungsschutz muss lückenlos sein
  • Die Autarkie der Tochtergesellschaft darf nicht zu sehr beschnitten werden

Diese Grundparameter lassen sich am besten durch eine Mixtur aus Versicherungsverträgen realisieren, die im Inland durch die Muttergesellschaft und im Ausland durch die Tochtergesellschaft platziert werden.

Folgende Versicherungsverträge sollten auf jeden Fall durch die Muttergesellschaft kontrolliert werden:

  • Directors und Officers
  • Employment Practices Liability, Antidiskriminierungsversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Transportversicherung
  • Patentversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Kidnap and Ransom

Tochtergesellschaften im Ausland lassen sich problemlos so versichern, dass der hohe Qualitätsstandard den Kunden in Deutschland, der Schweiz und Österreich gewöhnt sind, erreicht wird. Dies können Sie bewerkstelligen durch:

  • Ein internationales Versicherungsprogramm oder
  • eine Euro-Police, wenn nur Töchter im EU-Raum zu berücksichtigen sind.

Zurück zum Hauptmenü