Lexikon der Versicherung

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Wassersporthaftpflichtversicherung
Die Wassersporthaftpflichtversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle Personen, die ein Wassersportfahrzeug besitzen und bietet Schutz vor Schäden, welche durch das Motorboot, die Segeljacht oder das Jetboot entstanden sind. Eine Privathaftpflichtversicherung reicht in so einem Fall nicht aus, da diese Schäden in Verbindung mit motorisierten Wassersportgeräten kategorisch ausgeschlossen sind. Bei motorisierten Sportbooten gilt eine Versicherungspflicht, wenn der Besitzer damit in ausländischen Gewässern fahren möchte, so z.B. in Italien, den Niederlanden und der Schweiz.

Wertzuschlagsklausel
Hierdurch werden Wertsteigerungen an gewerblichen Gebäuden und der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung versichert. Es gibt eine Grundversicherungssumme, die auf der Preisbasis des Jahres 1970 oder eines späteren Jahres beruht. Danach eingetretene Preissteigerungen berücksichtigt der Wertzuschlag. Der Versicherer haftet maximal bis zur Grundsumme, zuzüglich doppeltem Wertzuschlag. Dies setzt jedoch voraus, dass bei Beginn des Versicherungsvertrages die Grundversicherungssumme und der Wertzuschlag ausreichend waren und Bestandserhöhungen rechtzeitig nachversichert worden sind. Auch müssen zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres die Wertzuschläge an die Preisänderungen angepasst werden.

 

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