Lexikon der Versicherung

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Tätigkeitsschäden
Im Rahmen der betrieblichen oder gewerblichen Haftpflichtversicherung sind Haftpflichtansprüche von Schäden an fremden Sachen durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers versicherbar.
Die Höhe dieser Tätigkeitsschäden, die auch Bearbeitungsschäden genannt werden, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich und kann, wenn gewünscht, auch gegen Zuschlag erhöht werden.

Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die auf Grund seiner Tierhaltung entstehen können. Denn wenn ein Tier einen Unfall verursacht, bei dem es zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommt, haftet grundsätzlich der Halter, der im schlimmsten Falle sein gesamtes Vermögen einsetzen muss.
Kleinere Tiere wie z.B. Katzen und Hamster sind in der Privathaftpflichtversicherung des Besitzers eingeschlossen. Doch für größere, d.h. "Luxustiere" wie Hunde, Pferde, Ponys und Esel sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.  

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