Lexikon der Versicherung

S wie ...

 

Sachversicherung
Die insbesondere für Industrieunternehmen wichtige Versicherung beinhaltet alle Sachen, die sich auf einem Grundstück befinden. Es gilt das Prinzip der Ortsgebundenheit. Sachen außerhalb des Versicherungsgrundstücks können über die Klausel "Außenversicherung" gedeckt werden.
Der Versicherungsschutz umfasst folgenden Bereiche: Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen, Vorräte, Geschäftsunterlagen und sonstige Urkunden, Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen, Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, Dekontamination von Erdreich,  Bewegungs- und Schutzkosten, Preisdifferenzkosten, Sachverständigenkosten. Ausführliche Informationen zu dieser Versicherung erhalten Sie hier

Segelboot-/Segeljachtversicherung
Segelboothaftpflichtversicherung: Als Eigentümer eines Bootes empfiehlt sich der Abschluss einer Bootsjachthaftpflichtversicherung für den Fall, dass Sie Anderen einen Schaden zufügen. Die Bootshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch Sie oder die rechtmäßigen Benutzer Ihrer Jacht anderen Personen- und/oder Sachschäden inklusive Vermögensschäden schuldhaft zugefügt werden. Darüber hinaus übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, falls so vereinbart!!! Mietsachschäden, z.B. an gemieteten Steganlagen oder Einstellboxen im Winterlager sowie Vermögensschäden sind mitversichert.
Segelbootkaskoversicherung: Wenn Ihr Boot einmal selbst einen Schaden erleidet: Die Kaskoversicherung ersetzt diesen Schaden. Deshalb sollte auch dieser Schutz nie fehlen. Die Segelbootkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Boot ab. Versichert sind hier z.B. Sturm, Brand, Sinken, Vandalismus, Unfall des Bootes oder Diebstahl und eine ganze Reihe anderer Gefahren, denen Ihr Schiff ausgesetzt ist.

Selbstbeteiligung/Selbstbehalt 
Dies ist der Teil der Kosten, den der Versicherte selbst trägt. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist bei Abschluss der Versicherung wählbar. In der privaten Krankenversicherung gilt die Selbstbeteiligung pro versicherter Person und pro Kalenderjahr. Von der Selbstbeteiligung hängt auch die Höhe des Beitrages ab. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. 

Sterbegeld
Das Sterbegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist ein Zuschuss zu den Bestattungskosten für Versicherte. Personen, die erst seit 1989 Mitglied sind, erhalten diese Leistung nicht mehr.

Stichtagsversicherung
Dies bedeutet, dass die Waren und Vorräte in der Höhe ihres jeweiligen Wertes versichert sind, soweit diese nicht die in der Police angegebene Höchstversicherungssumme überschreitet. Mit dem Versicherer wird ein Tag eines jeden Monats ausgemacht (Stichtag) an dem der Versicherungswert, den die versicherten Waren und Vorräte an diesem Tag haben, gemeldet werden muss.

 

 

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