Lexikon der Versicherung
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Patentversicherung
Der wirtschaftliche und wettbewerbsrelevante Vorteil, der sich aus dem Besitz eines Patentes herleitet, kann durch eine Anfechtung der Patentrechte gefährdet werden. Die Kosten der Einleitung geeigneter rechtlicher Schritte zur Verfolgung von Angriffen auf eigene Patentrechte sowie die Verteidigung gegen die Vorwürfe einer Verletzung fremder Patente sind hoch.
Wer es mit einem großen Gegner zu tun hat, dem droht ein langer und teurer Weg durch alle Instanzen. Der Große setzt einfach darauf, den längeren Atem zu haben. Mit Hilfe eines Patentprozesses kann die lästige kleine Konkurrenz kurzer Hand ausgeschaltet werden. Wenn aber ein Kontrahent sieht, dass sein vermeintlich kleinerer Gegner sich gegen die Folgen eines Rechtsstreits versichert hat, dann kommt es schneller zu einer gütlichen Einigung ohne Gerichte.
Das klägerfreundliche US-Rechtssystem ermutigt gerade dazu, Patentrechte offensiv einzufordern. Aber auch in Deutschland müssen Unternehmen mit einem zunehmenden Klageverhalten von Patentinhabern rechnen und dementsprechend auch mit Schadensersatzansprüchen in empfindlicher Höhe.
Der Londoner Markt hat im Bereich der Patentversicherung wieder an Bedeutung gewonnen, nachdem sich in den letzten Jahren alle deutschen Versicherer bis auf einen aus diesem Bereich zurückgezogen haben, weil die Anzahl der gezeichneten Policen die Erwartungen nicht erfüllen konnte.
Versichert werden können:
- Kosten zur Verfolgung von Verletzungen eigener Patente und Copyright-Rechte
- Kosten zur Verteidigung gegen Ansprüche aus Verletzung fremder Patente durch Herstellung oder Verkauf von Produkten (inklusive Copyright-Rechte)
Besonders junge Unternehmen in den Wachstumsbranchen können mit diesem Produkt ihre Patente absichern und sich vor den finanziellen Folgen eines Patentprozesses schützen. So kann einer Gefährdung der gesamten wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens wirksam vorgebeugt werden.
Es gibt allerdings auch nicht versicherbare Branchen: Puppen, Computerspiele, Gesellschaftsspiele, DVDs, Musiknoten, Plattenaufnahmen inklusive CDs, Uhren und Kleidung.
Für eine Offerte benötigt der Versicherer folgenden Informationen:
- Detaillierte Informationen über die vorhandenen Patente
- Wie wird in Ihrem Unternehmen die Patentrecherche durchgeführt?
- Gab es in der Vergangenheit bereits Patentstreitigkeiten?
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung übernimmt seit dem 1. April 1995 die Kosten der ambulanten und seit dem 1. Juli 1996 die der stationären Pflege im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes für alle privat und gesetzlich Krankenversicherten. Selbstverständlich können die Leistungen der Pflegepflichtversicherung durch private Versicherungen ergänzt werden (Pflegetagegeld-, Pflegekosten-, Pflegerentenversicherung).
Pflichtversicherung
Dies bezeichnet die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung gemäß Gesetz. Beispielsweise muss gem. §1 Pflichtversicherungsgesetz für Kfz-Halter jeder Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung für sein Kfz abschließen.
Planungshaftpflichtversicherung
Die Planungshaftpflichtversicherung ist eine Spezialversicherung für Industrieunternehmen und sollte nicht mit der sicherlich bekannteren Planungshaftpflichtversicherung für Bauingenieure oder Architekten verwechselt werden. Gegenstand der Versicherung sind die Risiken, die für Industrieunternehmen aus der Planung und Entwicklung neuer Produkte bzw. Maschinen oder Anlagen resultieren.
Bei der Planungshaftpflichtversicherung handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungsvertrag, der sich deutlich von herkömmlichen Haftpflichtversicherungen unterscheidet.
- Versichert sind im Gegensatz zur Produkthaftpflichtversicherung die durch die (fehlerhafte) Planung/Konstruktion eingetretenen Schäden und Mängel an dem vom Versicherungsnehmer gelieferten Produkt/Anlage sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Zu den Vermögensschäden zählen z.B. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ermittlung und Behebung der Schäden.
- Schäden und Mängel, die aufgrund einer fehlerhaften Herstellung der Anlage oder einer fehlerhaften Montage auftreten, sind nicht versichert. Kein Versicherungsschutz besteht ebenfalls u.a. für die Planungsleistungen selbst oder Schäden während der Prototypphase.
- Ein besonderes Augenmerk ist auf den Beginn der Versicherung bzw. des Versicherungsschutzes zu richten. Der Versicherungsschutz wird von den Versicherern häufig gerade hier eingeschränkt. So wird der Versicherungsschutz teilweise erst für Schäden und Mängel angeboten, die auftreten, nach dem das Produkt an den Kunden geliefert bzw. von ihm abgenommen wurde. Planungsbedingte Schäden und Mängel treten aber unter Umständen bereits während der Inbetriebnahmephase und damit vor der Abnahme auf.
- Zielgruppe der Versicherung sind insbesondere Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen im Bereich Anlagen- und Maschinenbau, Zug- und Waggonbau. Häufig werden Planungshaftpflichtversicherungen projektbezogen für Arbeitsgemeinschaften mehrerer Unternehmen - wie sie beispielsweise bei der Entwicklung und Produktion neuer Züge üblich sind - eingekauft.
Police
Bezeichnet die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer. Die Versicherungspolice wird auch Versicherungsschein genannt.
Policendarlehen
Ein Policendarlehen wird von einer Lebensversicherungsgesellschaft gewährt, wenn man dort eine Renten- oder Lebensversicherung hat. Die maximale Höhe des Policendarlehens richtet sich danach, wie hoch der Rückkaufwert ist. Es wird nur das eigene angesparte Geld entnommen, insofern ist das Policendarlehen genau genommen gar kein Kredit. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen (um die prognostizierte Ablaufleistung zahlen zu können) einen Zins berechnen. Ein Policendarlehen hat folgende Vorteile:
- Der Zins liegt in den meisten Fällen unter dem für ein Ratendarlehen oder einen Dispositionskredit
- Sie können die Vorauszahlung mit der Ablaufleistung verrechnen lassen oder
- das Darlehen vorzeitig zu einem beliebigen Zeitpunkt zurückzahlen
Wer ein Policendarlehen aufnehmen möchte, kann dies nicht nur bei seiner eigenen Versicherungsgesellschaft tun.
Prämienrechnung
Eine Prämienrechnung ist eine Beitragsrechnung für die jeweilige Versicherungsart für einen bestimmten Zeitraum.
Privathaftpflichtversicherung
Alle Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden, Vermögensschäden ohne vorangehende Sach- und Personenschäden sind mit großem Ausschlusskatalog mitversichert. Nicht versicherbar sind die folgenden Punkte: Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, reine Vertragsverpflichtungen, wie z.B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, Geldstrafen und Bußgelder, Schäden durch Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, selbst erlittene Schäden, Schäden durch mitversicherte Personen. Alle Privathaftpflichtpolicen weisen unterschiedliche Deckungsbestandteile aus. Prüfen Sie genau, welche optionalen Zusatzdeckungen Sie benötigen, die Prämienaufschläge sind oft sehr gering.
Produkthaftpflichtversicherung
Versichert sind:
- Personen- und Sachschäden: Die klassische Produkthaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die durch mangelhafte Produkte verursacht worden sind. Dieser Teil ist noch relativ unkompliziert, da die Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers relativ eindeutig durch das Gesetz definiert sind.
- Kostenschäden: Über die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung sind die Vermögensschäden gedeckt, die durch mangelhafte Produkte verursacht worden sind. Dieser Bereich ist durch komplizierte und für den Laien oft unverständliche Klauseln geregelt. Versichert werden können:
. Verbindungs- und Vermischungsschäden
. Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitungskosten
. Aus- und Einbaukosten
. Umpackklausel
. Maschinenklausel
. Prüf- und Sortierkostenklausel
Bei der Produkthaftpflichtversicherung sollte man auf folgendes achten:
- Die maximale mit Ihren Kunden vereinbarte Gewährleistungsfrist sollte in die Police aufgenommen werden.
- Bei Neuabschluss einer Police sollten Vorumsätze (getätigt vor Beginn der Police) mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
- Ein in der Praxis vereinbarter Verzicht auf Prüf- und Rügepflichten kann in den Vertrag aufgenommen werden.
- Während der Laufzeit des Vertrages sind haftungseinschränkende Verträge oder Regressverzichte gegenüber Ihren Lieferanten nur mit Zustimmung des Versicherers zu vereinbaren.
- Bitte denken Sie daran, dass Sie im Schadenfall oft 100 % Ihrer Produkte austauschen müssen, obwohl nur ein viel geringerer Prozentsatz mangelhaft ist. Der Versicherer zahlt dann nur die Kosten für den Austausch der mangelhaften Produkte, sofern keine "Teilschäden-Klausel" vereinbart ist. Bei einer Fehlerquote von 2 % würden Sie ansonsten auf 98 % der Kosten selbst sitzen bleiben.
Bei einer Offerte sollten Sie folgende Informationen liefern:
- Angaben über Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre
- Angaben der Umsatzanteile bezogen auf die einzelnen Exportländer und Produktgruppen
- genaue Beschreibung Ihrer Produkte
