Lexikon der Versicherung
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Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, die dem Versicherungsnehmer vom Versicherer zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes auferlegt werden. Es sind Voraussetzungen, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, damit im Schadensfall seinen Anspruch auf Versicherungsschutz weiterbesteht. Der Versicherungsnehmer kann bei Nichteinhaltung einer Obliegenheit seinen Anspruch auf Versicherungsschutz verlieren.
Öltank-, Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Benötigt wird eine solche Versicherung von Hauseigentümern und Mietern mit unterirdischem oder oberirdischem Tank der Ölheizung. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das Eindringen von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen Stoffen in das Grundwasser entstehen. Auch Kosten für Versuche, die der Versicherte zur Abwendung von Schäden unternommen hat, werden ersetzt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer des Tanks schuldhaft gehandelt hat oder nicht.
Oldtimerversicherung
Sind Sie stolzer Besitzer eines Oldtimers, den Sie hegen und pflegen? Dann wissen Sie, dass ein Auto dieser Kategorie mehr sein kann als nur ein Fortbewegungsmittel. Wir möchten Ihre Begeisterung für das Besondere teilen und vor allem unterstützen, in dem wir für Sie den maßgeschneiderten Oldtimer-Tarif zusammenstellen.
Frage: Für welche Fahrzeuge gelten Oldtimer-Tarife? Antwort: ab 30 Jahre bis 50 Jahre
Frage: Welche grundlegenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Antwort: Der Oldtimer wird nicht im Alltag genutzt und dient nicht gewerblichen Zwecken. Die Fahrer sind benannt und mindestens 25 Jahre alt.
Frage: Wie ermittelt sich der Versicherungswert? Antwort: Der Versicherungswert ist der Marktwert des versicherten Oldtimers. Dieser ist durch ein maximal ein Jahr altes Gutachten von einem vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen zu belegen.
Frage: Wonach richtet sich die Berechnung der Prämien? Antwort: Die Berechnung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich nach der KW-Stärke des Fahrzeugs. In der Voll- oder Teilkaskoversicherung ist der Wert des Fahrzeugs entscheidend, also Typ, Zustand, Ausstattung.
Frage: Was kann versichert werden? (Deckungsumfang) Antwort: Allgefahrenversicherung, Unterversicherungsverzicht , keine Hochstufung im Schadenfall, Herstellung sowie der Transport von Ersatzteilen, Transport zur nächsten Werkstatt
