Lexikon der Versicherung

N wie ...

 

Neuwert
Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte.

Neuwertfaktor (gleitend)
Die Wohngebäudeversicherung wird auf Grundlage des "Wertes 1914" berechnet. Der "Wert 1914" ist ein Basiswert zur Ermittlung des Neubauwertes eines Hauses.
Nach Fertigstellung eines Hauses wird dieser Wert einmalig, durch Rückrechnung, errechnet. Von Jahr zu Jahr kann dann dieser Wert mit dem jeweiligen Neuwertfaktor multipliziert werden. Er wird jeweils zum 01.01. eines Jahres neu festgelegt. Die Prämie verändert sich gemäß des neu ermittelten Faktors zur nächsten Prämienfälligkeit.

 

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