Lexikon der Versicherung

M wie ...

 

Mangelverdacht
Eine Situation, in der nicht definitiv festzustellen ist, ob tatsächlich ein Sachmangel geben ist, aber nicht von der Hand zu weisende objektive Umstände dafür sprechen, nennt man Mangelverdacht.

Mängelbeseitigungsnebenkosten
Das sind die Kosten, die als Folge eines mangelhaften Werks entstehen. Es werden die Kosten der mangelhaften Werksleistung zum Zweck der Behebung der Schadenursache erfasst, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Folgeschaden eingetreten ist. Die Kosten der Beseitigung des Mangels an der Werksleistung selbst, werden nicht erfasst.

Mehrprämie
Bei Versicherung von Sonder-Risiken oder beim Verzicht auf Ausschlüsse oder Vorbehalte wird in der Regel ein Zuschlag auf die vereinbarte Prämie erhoben.

Mindestdeckungssumme
Die in einem bestimmten Land vorgeschriebene minimale Versicherungsdeckung, die nicht unterschritten werden darf.

Montageversicherung
Die Montageversicherung bietet Allgefahren, d.h. Versicherungsschutz gegen alle unvorhergesehen und plötzlich am versicherten Objekt eintretenden Sachschäden, welche in den Bedingungen nicht explizit sind.
Folgeschäden sind nicht versichert, jedoch im Rahmen einer Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung versicherbar. Der Deckungsschutz ist um innere Unruhen, Streik und Aussperrung erweiterbar. Auch vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden durch Bedienungspersonal oder Dritte sind versichert. Versicherungsschutz besteht jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. 
Nicht versichert sind Elementargefahren oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt, Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Felssturz, Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen und Kernenergie. 
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des versicherten Objektes. 
International kann Deckungsschutz im Rahmen einer Contractors All Risks (=CAR) bzw. Erection All Risks (EAR)-Versicherung arrangiert werden. Diese Deckungen beinhalten neben der Bauwesen bzw. Montageversicherung auch die Haftpflicht des Bauunternehmers sowie - falls notwendig - eine Advanced Loss of Profit Deckung für den Fall, dass das Projekt aufgrund von versicherten Schäden nicht entsprechend dem vereinbarten Zeitplan abgeschlossen wird und sich der Produktionsbeginn und dadurch das Erwirtschaften von Gewinnen verschiebt.

Mopedversicherung
Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadensersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges verursacht wurde. Wichtig bei der Haftpflicht sind hohe Deckungssummen. Denn für Schäden, die über die Versicherungssummen hinausgehen, müssen Sie selbst aufkommen.
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Moped abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Mopedhaftpflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind.

Motorboot-/Jachtversicherung
Bootsjachthaftpflichtversicherung:
Als Eigentümer eines Bootes empfiehlt sich der Abschluss einer Bootsjachthaftpflichtversicherung für den Fall, dass Sie Anderen einen Schaden zufügen. Die Bootshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch Sie oder die rechtmäßigen Benutzer Ihrer Jacht anderen Personen- und/oder Sachschäden inkl. Vermögensschäden schuldhaft zugefügt werden. Darüber hinaus übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Beitragsfrei mitversichert sind Beiboote bis 25 PS. Mietsachschäden, z.B. an gemieteten Steganlagen oder Einstellboxen im Winterlager sowie Vermögensschäden.
Bootsjachtkaskoversicherung: Und wenn Ihr Boot einmal selbst einen Schaden erleidet: Die Kaskoversicherung ersetzt diesen Schaden. Deshalb sollte auch dieser Schutz nie fehlen. Schäden an Ihrem eigenen Boot deckt die Bootskaskoversicherung ab. Versichert sind hier zum Beispiel Sturm, Brand, Sinken, Vandalismus, Unfall des Bootes oder Diebstahl und eine ganze Reihe anderer Gefahren, denen Ihr Schiff ausgesetzt ist.

Motorradversicherung
Haftpflichtversicherung:
Jeder Motorradhalter ist gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden. Per Definition muss ein Motorrad über 125 Kubikzentimeter Hubraum oder aber über 15 PS bei einem Hubraum von mindestens 50 ccm haben.
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Motorrad abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Schäden am Motorrad, die durch Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind. 
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen. Sie umfasst alle Gefahren der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich sind entstandene Schäden durch selbstverschuldeten Unfall, Fahrerflucht und mut- oder böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte versichert.

 

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