Lexikon der Versicherung

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Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung, die das Todesfall- und/oder Erlebensfallrisiko versichert. Die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, basierend auf der Prämie und der Vertragsdauer sowie dem Alter und dem Geschlecht der versicherten Person.
Das versicherte Risiko - Versicherungssumme - wird beim vorzeitigen Ableben, selbst unmittelbar nach dem Versicherungsbeginn oder nach Ablauf der Vertragsdauer als Erlebensfallleistung fällig. Für beide Leistungsfälle gilt: Alle bis zur Fälligkeit zugeteilten Überschüsse/Gewinnanteile erhöhen bei Auszahlung die garantierte Versicherungssumme.
Die Lebensversicherung kann einerseits zur Absicherung finanzieller Risiken beim Finanz- und Vermögensaufbau als reine Risikolebensversicherung eingesetzt werden. Andererseits ist die Kapitallebensversicherung ein vielfach genutztes Anlage- und Vorsorgeinstrument zur Altersversorgung. Dies gilt gleichermaßen für die private und die betriebliche Vorsorge. Je nach individueller Ausrichtung begünstigen steuerliche Vorgaben das jeweilige Investment.

Leistungseinschränkungen
Damit Risiken für den Versicherer kalkulierbar sind, werden bestimmte Ereignisse direkt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ein Beispiel hierfür sind z.B. Kriegsereignisse

Leistungsfall
Unplanmäßigen Ereignisse, die zu einer Auszahlung einer Versicherung führen, bezeichnet man auch als Leistungsfall.

 

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